Heberlein Trix · Nationalrat · 2000-10-05
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-05
Wortprotokoll
Ich möchte Frau Bundesrätin Metzler ganz herzlich für die ausführlichen Antworten danken. Auch wenn es sich nicht um Fragen handelt, wie in der Antwort suggeriert wird, sondern um klare Forderungen.
Unterdessen hat im Ständerat am 6. Juni 2000 die Diskussion zum genau gleich lautenden Vorstoss von Ständerat Merz bereits stattgefunden. Der Ständerat hat die Forderungen 1, 2, 4, 5 und 6 als Postulat überwiesen. Ich bin mit dieser Umwandlung einverstanden.
Die Forderungen 3, 7 und 8 sind vom Ständerat als Motion überwiesen worden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Punkte auch als Motion überweisen könnten. Wir möchten bei den Punkten 3, 7 und 8 an der Motion festhalten. Ich hoffe, dass sich Frau Bundesrätin Metzler diesem Antrag anschliessen kann. So viel Kompetenz hat ein Bundesrat auch im Kollegialsystem.
Die Straffung und Beschleunigung des Verfahrens war bereits vor sechs Jahren in der ersten Arbeitsgruppe, in der ich mitarbeitete, eine ganz klare Forderung und ein Hauptthema. Es gelang in dieser Zeit, die Verfahren sehr stark zu straffen, abzukürzen, insbesondere auch die Frist in den Kantonen.
Ich habe noch eine Frage: Es heisst in der Antwort, dass sich auch die Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" der Kantone dieses Themas nochmals angenommen habe. Kann Frau Bundesrätin Metzler darüber Auskunft geben, wie weit man bei der Machbarkeitsprüfung beim BFF bereits ist? Sonst werde ich mich nachher direkt beim BFF erkundigen.
Dass der zweite Punkt auch als Postulat ernsthaft geprüft wird, scheint mir notwendig zu sein. Denn unterdessen werden in praktisch allen Ländern Entscheidungen auch per Telefax zugestellt.
Die dritte Forderung möchte ich klar als Motion beibehalten. Es handelt sich nicht um einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Im Asylgesetz hat der Bundesrat ausdrücklich die Kompetenz, der Schweizerischen Asylrekurskommission politische Weisungen zu erteilen. Von dieser Kompetenz hat er - das haben wir bereits mehrmals gesagt - sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Wir möchten ihn darum aufmuntern, die Drittstaatenregelung anzupassen. Es geht nicht nur um die EU-Länder, sondern auch um die Länder, die ein EU-Beitrittsgesuch gestellt haben.
Die vierte Forderung, auf Gesuche von Personen, die in der Schweiz kriminell werden, nicht einzutreten, ist im Rahmen der Missbrauchsbekämpfung zu sehen. Wir wollen offen sein für echte Flüchtlinge, aber in der Asylpolitik entzünden sich gerade an diesen Fällen die Emotionen der Bevölkerung. Es ist uns selbstverständlich klar, dass das Non-refoulement-Prinzip überprüft werden muss, auch in diesem Fall, und dass hier selbstverständlich auch nicht nur eine kleine Minderheit von kriminellen Asylbewerbern auf diese Art und Weise "belohnt" werden dürfen.
Zum fünften Punkt erklärte Frau Bundesrätin Metzler, dass er nur marginale Bedeutung habe, dass er aber in der laufenden Gesetzesrevision überprüft würde; daher steht auch einer Überweisung als Postulat nichts entgegen. Entscheidend ist für unser Land die Möglichkeit, mit der EU ein Parallelabkommen zu schliessen. Ich möchte Frau Bundesrätin Metzler für diese Bemühungen ganz herzlich danken.
Bezüglich der siebten Forderung, die im Ständerat als Motion überwiesen wurde, erklärt der Bundesrat, dass ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, möglichst rasch festzustellen, ob es sich bei einem Asylsuchenden um einen Jugendlichen handelt oder nicht. Hier brauchen wir gesetzliche Grundlagen, unabhängig davon, um welche medizinische Untersuchung es sich handelt. Es geht nicht darum, die Qualität oder Art der Untersuchungen festzuhalten, sondern eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Noch kurz zu Ziffer 8, die wir ebenfalls als Motion überweisen möchten, wie dies im Ständerat geschah: Für mich gehören auch ausserordentliche Rechtsmittel zum Verfahren; es ist stossend, dass hier faktische Gegebenheiten entscheiden und nicht die juristischen Tatbestände, nämlich oftmals die Dauer des Aufenthaltes. Weil hier bekanntlich die aufschiebende Wirkung kaum je ausgeführt wird, scheint mir das wichtig zu sein. Gerade lange Verfahrens- und Aufenthaltsdauer tragen dazu bei, dass wir dann Härtefallentscheide prüfen müssen.
Im Gegensatz zur Tonalität der nachfolgenden Motion möchte ich anerkennend festhalten, dass die Verfahrensdauer in den letzten Jahren sehr stark gestrafft wurde. Die ARK weist beispielsweise in ihrer neuen Statistik nach, dass bei 75 Prozent der Fälle ein Entscheid innert sechs Monaten gefällt wird und bei 83,7 Prozent innerhalb eines Jahres.
Ich möchte Sie daher im Namen der FDP-Fraktion bitten, die Ziffern 1, 2, 4, 5 und 6 wie der Ständerat als Postulat zu überweisen, die Ziffern 3, 7 und 8 hingegen als Motion.