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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-07

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte noch Folgendes betonen: Bei diesem Artikel geht es um die Frage, in welchen Fällen Handschellen angelegt werden dürfen, also um die Frage der Fesselung. Gerade das Bundesstrafgericht hat in einer Eingabe an unsere Kommission empfohlen, diesen Artikel zu streichen. Es wies darauf hin, dass diese Bestimmung eine unnötige Detaillierung einer Form der Gewaltanwendung sei und ihre Ausformulierung als praxisfern bezeichnet werden müsse. Bei unklarer Identität sei eine erste Fesselung schon deshalb nötig, weil die Polizei die Person nicht kenne und deren Gefährlichkeit, Fluchtbereitschaft usw. nicht einzuschätzen wisse. Dass die Polizei dort, wo kein Risiko bestehe, auf das Anlegen von Handschellen verzichte, ergebe sich klar aus dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Es sei nicht einsichtig, warum betreffend die Fesselung detaillierte Regelungen getroffen werden sollten; solche gehörten allenfalls in ein Polizeigesetz.

Auch die Vertreter des Verbandes der Schweizer Polizeibeamten erklärten bei ihrem Hearing, diese Regelung führe zu praktischen Problemen in Bezug auf die persönliche Sicherheit der Polizisten und auch der von ihnen zu transportierenden Personen. Sie betonten, Zwangsmassnahmen seien generell dem Verhältnismässigkeitsprinzip unterworfen und das gelte nicht nur für die Anwendung von Handschellen, sondern auch für die Pfeffersprays, den Mehrzweckstock, den taktischen Stock, die Schusswaffen, die Selbstverteidigung usw.

Im Interesse einer praxisbezogenen und -tauglichen Gesetzgebung bitte ich Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen und diesen Artikel zu streichen.