Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-11
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-11
Wortprotokoll
Mit meinem Einzelantrag möchte ich erreichen, dass sich unser Rat bei Artikel 12a des Mineralölsteuergesetzes der Fassung von Bundesrat und Nationalrat anschliesst. Bundesrat und Nationalrat sehen eine Gleichbehandlung der beiden umweltfreundlichen Energieträger Flüssiggas und Erdgas vor. Die UREK dagegen [PAGE 1072] kreiert jetzt eine künstliche Differenz zwischen den beiden Gastypen. Demnach soll die Steuerermässigung - wie es der Berichterstatter erwähnt hat - für Erdgas 40 Rappen, jene für Flüssiggas dagegen nur 20 Rappen pro Liter Benzinäquivalent betragen. Diese Differenzierung erstaunt umso mehr, als sie erstens nicht der Zielsetzung der ursprünglichen Motion entspricht und zweitens Erdgas und Flüssiggas praktisch identische Eigenschaften bezüglich Klima- und Umweltwirksamkeit aufweisen, jedenfalls bei ganzheitlicher Betrachtung der CO2-Emission. Herr Bonhôte hat auf die Well-to-wheels-Studie verwiesen, die die CO2-Emissionen von Benzin, Diesel, Erdgas und Flüssiggas eben ganzheitlich erfasst, quasi von der Gewinnung bis zum Endverbraucher, also dem Automobil. Bei ganzheitlicher Betrachtung der CO2-Emissionen, von der Förderung über den Transport und die Raffination bis hin zum Verbrauch im Fahrzeug zeigt sich eben, dass sich Flüssiggas innerhalb der relativ schmalen Bandbreite des Erdgases bewegt. Die Bandbreite ist gemäss dieser Studie beim Erdgas zwischen 125 Gramm CO2 und 150 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer, die Emission von Flüssiggas liegt bei rund 140 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer, dies immer im Endeffekt und hochgerechnet. Nur am Rande sei bemerkt, auch das ist schon erwähnt worden, dass in Anbetracht der rasanten Fortschritte bei der Motorentechnik inzwischen auch herkömmliche Dieselaggregate oder sogar benzinbetriebene Aggregate bezüglich CO2-Emmissionen nur noch unwesentlich höher liegen und sich langsam, aber sicher auch dieser Bandbreite annähern.
Eine Ungleichbehandlung der beiden Gastypen ist auch aus Sicht der gebotenen Wettbewerbsneutralität in keiner Weise gerechtfertigt, umso weniger, als z. B. Deutschland seit über zehn Jahren Flüssiggas und Erdgas steuerlich gleich behandelt. Hier wird also kein Unterschied gemacht. Auch in Frankreich, in Österreich und in anderen Ländern ist der Antrieb mit Flüssiggas längst etabliert. In Italien z. B. werden mehr als eine Million Fahrzeuge mit Flüssiggas angetrieben. Verzichten wir doch auf diese - ich bin geneigt zu sagen - typisch schweizerische Sondernummer. Fahren wir kein Sonderzüglein gegenüber den starken Automobilnationen im Norden, Westen und Süden, indem wir den einen umweltfreundlichen Antrieb gegenüber einem anderen umweltfreundlichen Antrieb diskriminieren. Die Diskriminierung ist sicher gut gemeint, und sie lässt sich auch begründen, aber ich meine, sie sei verfehlt. Sie können eine Diskriminierung verhindern, indem Sie meinem Antrag folgen und mit Bundesrat und Nationalrat stimmen.