Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-12-11
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Die Revision beinhaltet in Artikel 20a auch die Behandlung von Treibstoffgemischen. Es rechtfertigt sich deshalb, hier in diesem Gesetz auch die Frage der Mindestbeimischung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen aufzugreifen. Ob Artikel 12b hiezu der richtige Artikel ist, kann dabei offenbleiben und gegebenenfalls redaktionell dann noch korrigiert werden. Ich habe ihn für meinen Antrag gewählt, weil er die Grundsätze zu den Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen regelt.
Worum geht es mir? In einer wachsenden Anzahl von Ländern - bei Grossproduzenten wie Brasilien oder den USA, aber insbesondere auch in der EU und dort vorab in unseren Nachbarländern Deutschland, Frankreich oder Österreich - wird vorgeschrieben, dass den üblichen Kraftstoffen fossilen Ursprungs, Benzin und Diesel, im Verkauf ein Anteil von Biotreibstoffen beigemischt werden muss. So muss in Deutschland ab 2007 Diesel mindestens 4,4 Prozent und Benzin mindestens 2 Prozent Kraftstoff aus nachwachsenden Ressourcen enthalten. Bis 2010, wir haben es heute bereits einmal von Herrn Büttiker gehört, soll die Gesamtquote mindestens auf 6 Prozent ansteigen. Seit geraumer Zeit verlangt nämlich eine EU-Richtlinie von den Mitgliedern eine Quote von 5,75 Prozent.
Die Schweiz verfügt bisher nicht über ein entsprechendes Instrument. In unseren Nachbarländern entstehen zurzeit vor allem aufgrund dieser Vorschrift zur Mindestbeimischung eine Reihe von Produktionsanlagen, und wir geraten zunehmend ins Hintertreffen. Dies wirkt sich nicht zuletzt auf unsere technologischen Fähigkeiten, aber auch auf unser Know-how in der Umsetzung und Vermarktung aus. Es wird sehr rasch kaum mehr möglich sein, in der Schweiz eine entsprechende Branche aufzubauen, wenn wir hier nicht nachziehen. Wir werden damit in einem weiteren Energiebereich auslandabhängig. Gehen wir im Übrigen den diskutierten Schritt in Richtung Agrarfreihandel mit der EU, dann werden wir in diesem Bereich nicht nur arg handicapiert sein, sondern es kann wohl kaum mehr von gleich langen Spiessen gesprochen werden.
Fasst man ernsthaft die Entwicklung zum Freihandel mit der EU ins Auge, so ist ein Instrumentarium der Mindestbeimischung zwingend vorzusehen und unverzüglich einzuführen, wenn wir im kommenden Wettbewerb nicht schlicht und einfach untergehen wollen. In meinem Postulat 06.3474 vom 3. Oktober 2006 zur Bioethanolproduktion in der Schweiz habe ich diese Problematik in Absatz 2 des Textes bereits angesprochen. Ich habe darauf hingewiesen, dass in der Bioethanolproduktion in der EU bereits ein eigentlicher Boom stattfindet und deshalb die Lage in der Schweiz im Hinblick auf die Möglichkeit eines Freihandelsabkommens im Agrarbereich, aber auch, um in unserem Land für unternehmerische Entscheide eine sichere Grundlage zu bieten, dringend zu klären ist. Der Bundesrat hat sich - Sie haben es möglicherweise gesehen - inzwischen bereiterklärt, dem Postulat zu folgen, aber er will - aus meiner Sicht: leider - erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Mineralölsteuergesetz seinen Bericht vorlegen. Das Postulat ist deshalb für diese Session leider noch nicht traktandiert. Ich danke dem Bundesrat trotzdem schon heute für seinen Antrag auf Annahme des Postulates, bin aber der festen Überzeugung, dass wir in der Frage der Mindestbeimischung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen nicht länger zuwarten können.
Mein Antrag geht auf eine Kann-Bestimmung. Diese soll indessen nicht den Grundsatz der Mindestbeimischung relativieren, sondern dem Bundesrat bei der Festlegung die nötige Flexibilität geben, auf die Entwicklungen in der EU einzugehen und entsprechend den Regelungen der EU unsere Linie zu fahren. Es geht mir dabei um eine Förderung der Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen im Gleichschritt [PAGE 1076] und - wie es das Herr Bundesrat beim vorletzten Absatz gesagt hat: im "klugen Mix" - ohne Handicap gegenüber unserem Nachbarn.
Ich bitte Sie um Unterstützung meines Antrages.