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preparatory:AB 70591

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11

Wortprotokoll

Ich meine, dass der Konkurs der Swissair eine ausserordentlich schwerwiegende Angelegenheit ist, das müssen wir heute eigentlich nicht mehr wiederholen. Es ist damals genügend erörtert worden. Das gilt auch für die Schuldfrage - nicht nur für die Frage der direkten Schuld derjenigen, die die Swissair geführt haben.

Herr Béguelin fragt, wieweit es - beurteilt nach fünf Jahren - den Ruf unseres Landes geschädigt habe. Sicher hat es dem Ruf des Landes nicht genützt, denn schliesslich sind die Flugzeuge der Swissair mit dem Schweizerkreuz geflogen. Dieses ist für schweizerische Wirtschafts- und Industrieleute in der Welt immer noch das Zeichen von Sicherheit, Zuverlässigkeit, Seriosität usw. Dass ausgerechnet eine Firma, die dieses Zeichen getragen hat, Konkurs gegangen ist, hat sicher nicht zum guten Ruf beigetragen.

Ich muss aber auch sagen, dass nach fünf Jahren - das ist halt in der Geschäftswelt so - die Sachen auch wieder einmal weggesteckt werden. Dass hier nachweisbar eine [PAGE 1067] Schädigung des internationalen Rufs vorliegt, ist nicht festzustellen. Das heisst aber nicht, dass das Ganze nicht eine äusserst schlimme Angelegenheit war.

Zu Ihren Fragestellungen: Der Bund ist auch ein Gläubiger. Ich möchte dem, was Herr Frick gesagt hat, nichts beifügen; es deckt sich mit unseren Erkundigungen, Herr David. Was haben wir gemacht? Ohne in die Hoheit der kantonalen Strafverfolgung und ohne in die Gerichte einzugreifen, haben wir gesagt: "Falls hier eine Verstärkung nötig wäre, die der Bund leisten könnte, würden wir diese zur Verfügung stellen." Weiter können wir nicht gehen, aus begreiflichen Gründen. Es ist eine Angelegenheit der Gerichte und der kantonalen Strafverfolgung; es ist nicht an uns, der Exekutive, uns im Einzelnen einzubringen.

Was die Finanzen anbelangt: Wo der Bund nicht hoheitlich handelt, sondern Gläubiger und Geschädigter ist, nehmen wir alle Rechte wahr, die uns zur Verfügung stehen. Wir haben noch eine Verantwortlichkeitsklage eingereicht; wir sind an diesem Verfahren beteiligt.

Sie haben von den Steuerzahlern gesprochen. Dazu kann ich sagen: Gegenüber dem Steuerzahler sind natürlich die Regierung und das Parlament verantwortlich. Wer hat die Kredite gegeben? Wer hat die Beteiligungen gemacht? Wer hat die Beteiligung nicht verkauft? Diese Fragen wären zu stellen. Ich habe nie verstanden, warum der Bund und die Kantone Beteiligungen hatten. Man muss ein Unternehmen ja auch von der Finanzkraft und der Überblickbarkeit her beurteilen. Hier haben wir auch eine Verantwortung wahrzunehmen.

Von den 1,6 Milliarden Franken werden wir als Aktionäre nichts bekommen, das reicht nirgends aus. Wie die 1,6 Milliarden Franken zugewiesen werden, ist eine offene Frage, auch eine Frage der Konkursdividende. Die Frage ist auch, welchen Gläubigern in welcher Reihenfolge was zusteht. Diese Frage ist noch gar nicht entschieden. Wo es verbucht wird, falls etwas eintreffen sollte, ist wahrscheinlich dann die kleinste Sorge. (Heiterkeit) Wahrscheinlich - wenn man etwas abgeschrieben hat und es in der Bilanz abgeschrieben ist - könnten wir es als ausserordentliche Aufwendung verbuchen und die Schuldenlast verkleinern. Es wird wahrscheinlich nicht so ins Gewicht fallen, wie wir es gerne hätten.

Zur strafrechtlichen Angelegenheit: Die Gerichtshoheit und namentlich das Tempo in den Gerichten ist Sache der Gerichte; jetzt ist es ja an den Gerichten und nicht mehr an den Anklagebehörden. Da kann ich nicht intervenieren; der Bundesrat als Exekutive kann es nicht, und Sie können es auch nicht. Aber die Verantwortung für ein effizientes Strafprozessrecht obliegt uns. Das ist der Grund, wieso wir so darauf drängen, dass wir eine effiziente Strafprozessordnung bekommen. Da haben Sie ja heute als Erstrat bereits einen ganz wichtigen Entscheid gefällt, der aber das Swissair-Verfahren nicht mehr treffen wird. Denn es wird 2010, bis wir die Strafprozessordnung in den Kantonen einführen können, wenn wir ein hohes Tempo anschlagen. Die Frage stellt sich, ob die Verjährungsfristen für gewisse Delikte zu kurz sind. Diese Frage prüfen wir. Einen Vorstoss für eine völlige Aufhebung der Verjährungsfristen haben wir aus grundsätzlichen Überlegungen abgelehnt. In der Revision des Zivilrechtes liegt natürlich auch noch einiges begründet, weil es sich nicht nur um strafprozessuale Verfahren, sondern auch um zivilprozessuale Verfahren handelt, die sich zum Teil in komplizierter Weise überschneiden.

Das Finanzdepartement macht den grösstmöglichen Druck, damit die finanziellen Interessen des Bundes gewahrt werden - auch mit einer Verantwortlichkeitsklage. Es dürfte aber - und das müssen wir feststellen - dabei bleiben: Wo nichts zu holen ist - da können Sie noch so viel Druck machen -, kommt wenig. Es ist leider so. Da nützt auch die strafrechtliche Seite relativ wenig. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine besseren Ausführungen machen kann. Lediglich eines wäre hier zu erwähnen: Es wäre gut, wenn sämtliche Beteiligte, auch diejenigen, die Geld gegeben haben und Aktionäre waren, die die Firma geführt haben, aus diesem Fall lernen und ihn in der Tiefe betrachten und nicht nur danach fragen würden, ob es gewisse Managementfehler gab. Denn bei der Swissair waren zu viele dabei. Darum ist sie wie ein Gott gewesen, während so vielen Jahren. Wirtschaftliche Unternehmen sollten keine Götter sein, sonst sind sie es eben bald nicht mehr, und dann gibt es Geschädigte.

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