preparatory:AB 70626
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Zu Artikel 365: Die Kommission hat sich mehrmals mit dieser Bestimmung auseinandergesetzt. Die Kommission war sich mit dem Bundesrat im Grundsatz einig, dass das abgekürzte Verfahren in die eidgenössische Strafprozessordnung aufzunehmen ist. Diskutiert wurde dann vor allem die Frage, inwieweit im abgekürzten Verfahren die Zustimmung der Privatklägerschaft erforderlich ist. In der Eingabe der Obergerichtspräsidentenkonferenz der Zentralschweiz wurde beispielsweise erklärt: [PAGE 1053] "Auf die Zustimmung des Privatklägers sollte unbedingt verzichtet werden. Im Kanton Zug bestehen positive Erfahrungen mit dem abgekürzten Verfahren, ausgenommen, dass dieses häufig am Widerstand von Privatklägern scheitert. Zum Beispiel bei Wirtschaftsverfahren mit über 3000 Klägern genügt dann der Widerstand eines einzigen."
Nach der Prüfung von ganz verschiedenen Varianten geht nun der Antrag unserer Kommission bei Artikel 365 Absatz 1 davon aus, dass die Zivilansprüche, wenn sie bestritten sind, auf den Zivilweg verwiesen werden. Damit bleiben die Rechte der Privatklägerschaft hinsichtlich ihrer Zivilansprüche nach wie vor gewahrt; dies auch im Hinblick auf Artikel 6 EMRK. Die EMRK kennt nämlich keinen Anspruch auf eine Behandlung von Zivilansprüchen im Strafverfahren. Wenn aber im Strafverfahren Zivilansprüche behandelt werden, müssen die Erfordernisse der EMRK erfüllt sein - also der Anspruch auf ein kontradiktorisches Verfahren vor einem Gericht, soweit es sich um zivilrechtliche Ansprüche handelt.
Aus der ganzen Diskussion unserer Kommission heraus bitte ich Sie daher, der einstimmigen Kommission zuzustimmen. Falls tatsächlich Unstimmigkeiten bestehen, wie das vorhin Herr Bundesrat Blocher gesagt hat, oder falls das System, das Ihnen die Kommission vorschlägt, nicht in allen Teilen kohärent ist, kann der Zweitrat das sicher noch einmal prüfen. Mit der Zustimmung zur Kommissionsvariante haben Sie eine Differenz zum Bundesrat, und dann wird das sicher geprüft werden.
Ich bitte Sie also nochmals, der einstimmigen Kommission zuzustimmen.