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preparatory:AB 70628

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Zu den Artikeln 365 bis 372: Ihre Kommission hat sich vertieft mit diesen Bestimmungen über das abgekürzte Verfahren befasst, denn für die meisten Kantone wird es neu sein. Bisher kennen drei Kantone in ihrer Strafprozessordnung die Möglichkeit eines abgekürzten Verfahrens, wie es hier vorgeschlagen wird; in dieser oder einer ähnlichen Art. Die Erfahrungen scheinen positiv zu sein. Das abgekürzte Verfahren ist eine Möglichkeit, Prozesse überhaupt zu erledigen. Viele Wirtschaftsprozesse verjähren, weil jedes Detail abgeklärt werden muss. Deshalb ist es wohl besser, die Hauptsache anzupacken und einen Prozess zu erledigen, indem der Beschuldigte eine Strafe auf sich nimmt, ohne dass jedes Detail abgeklärt wird.

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