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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-11

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11

Wortprotokoll

Unser Entwurf sieht vor, dass ausschliesslich der Bund die Gebühren festlegt und die Berechnung der Verfahrenskosten regelt. Gegen eine einheitliche Regelung spricht, dass die Behördenorganisation den Kantonen obliegt - das ist in Artikel 14 ausdrücklich so vorgesehen - und dass die Kosten der Strafrechtspflege insbesondere auch von der Ausgestaltung der Behörden abhängig sind. So wird ein mit Berufsrichtern besetztes erstinstanzliches Kollegialgericht in einem bestimmten Kanton wahrscheinlich höhere Kosten verursachen als ein Laiengericht in einem anderen Kanton.

Ihre Kommission hat unseres Erachtens zu Recht beschlossen, dass die Gebühren von Bund und Kantonen festgelegt werden, für die Verfahren, die in ihrer jeweiligen Kompetenz stehen: also vom Bund für Bundesverfahren und von den Kantonen für die kantonalen Verfahren. Dies entspricht einem ausdrücklichen Anliegen der Kantone. Diese Regelung ist zudem analog im Entwurf zu einer schweizerischen Zivilprozessordnung vorgesehen, den wir Ihrem Rat bereits überwiesen haben und den Ihre Kommission ja im neuen Jahr behandeln wird.

Wir finden die Fassung der Kommission besser und konsequenter.