Schwaller Urs · Ständerat · 2006-12-12
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-12
Wortprotokoll
Vor einigen Wochen haben wir mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die Jahresrechnung 2006 statt mit einem Defizit von rund 700 Millionen Franken mit einem Einnahmenüberschuss von mehr als 2 Milliarden Franken abschliessen wird. Dies ist das Ergebnis einer vorsichtigen Finanzpolitik, von zwei Entlastungsprogrammen, einer guten Ausgabendisziplin in den Departementen und vor allem auch einer Konjunktur, die besser ist, als es erwartet wurde, und welche für Kantone und Bund zu Mehreinnahmen führt. Das Budget 2007 widerspiegelt dieses verbesserte finanzielle Umfeld, und wir können heute einen zufriedenstellenden Voranschlag behandeln.
Gerade vor dem Hintergrund einer Bundesschuld von 130 Milliarden Franken und vor allem wegen verschiedener ausserordentlicher Ausgaben in den nächsten Jahren ist es nun wichtig, dass wir im diesjährigen Budgetprozess nicht ohne Not und vor allem nicht in grösserem Ausmass auf die Beschlüsse der Entlastungsprogramme zurückgekommen sind und zurückkommen werden. Ebenso wichtig ist es, dass der Bundesrat die von ihm aufgegleisten Aufgabenreformen, Aufgabenverzichte und Aufgabenteilungen oder Aufgabenneuzuteilungen durchzieht und sich an seine finanziellen Vorgaben hält. Gleichzeitig ist es an uns Parlamentariern, mit neuen Ausgabenforderungen - inklusive die ausserordentlichen Ausgaben - etwa im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum zu bleiben. Ich trage die Anträge der Finanzkommission selbstverständlich mit und lade Sie ein, dasselbe zu tun.
Ich habe noch zwei Bemerkungen. Die erste betrifft einen Entscheid des Parlamentes im Entlastungsprogramm 2004, wonach die dem VBS auferlegten Kürzungen für 2008 von 165 Millionen Franken nur unter dem Vorbehalt erfolgen sollen, dass die Bundesversammlung bis spätestens 2006 über allfällige Änderungen der Rechtsgrundlagen zu Organisation, Einsatz und Ausbildung der Armee entscheiden kann. Die Finanzkommission hat über diesen Vorbehalt im Rahmen der Budgetdiskussion gesprochen und zur Kenntnis genommen, dass die entsprechende Diskussion in der Sicherheitspolitischen Kommission auf Januar 2007 angesetzt ist.
Bereits jetzt möchte die Finanzkommission aber ihre Meinung kundtun - und ich tue das auch zuhanden des Amtlichen Bulletins -, dass auf den erwähnten Vorbehalt betreffend die Finanzen für die Armee für 2008 nicht zurückzukommen sei. Sie legt indessen Wert auf die Feststellung, dass am Finanzplafond 2009-2011 keinerlei Kürzungen in Betracht gezogen werden; dies die erste Bemerkung.
Die zweite einleitende Bemerkung gilt der Frage, ob im Zusammenhang mit den für die sogenannte Kohäsionsmilliarde im EDA und im EVD im Budget 2007 zu erbringenden ersten Kompensationen die Vorgaben der von beiden Räten entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommenen Motion Leuthard 05.3808, "Disparitätenzahlungen", eingehalten werden. Die Beantwortung dieser Frage hat die Finanzkommission längere Zeit beschäftigt. Klar ist, dass die Südhilfe nicht gekürzt wird. Viel weniger klar ist, in welchem Umfang öffentliche Entwicklungshilfe in den Ostländern beschnitten werden muss, um als departementsinterne Kompensation für die aus wirtschaftlichen Überlegungen zugesprochene sogenannte Kohäsionsmilliarde zu dienen. Kaum angängig dürfte es nach meiner Auffassung sein, den Ärmsten in den Ostländern öffentliche Entwicklungsgelder zu entziehen, um diese dann den etwas weniger Armen in den neuen Ländern der EU zukommen zu lassen. Ich will heute nicht auf die zum Teil widersprüchlichen Aussagen im Zusammenhang mit den Kohäsionsbeiträgen eingehen. [PAGE 1083]
Zuerst ist einmal Klarheit zu schaffen, von was und von welchen Projekten wir im Zusammenhang mit öffentlicher Entwicklungshilfe in den Ostländern überhaupt reden. Abzuklären ist, welches genau der Spielraum der beiden Departemente und welche deren Kompensationsmöglichkeiten im übrigen Ausgabenteil der beiden Departemente sind. Dann sehen wir weiter, und es werden notfalls für das Budget 2008 Abänderungsanträge zu stellen sein. Gleiches gilt für den demnächst zur Diskussion stehenden Rahmenkredit für die Osthilfe. Vorderhand danke ich Herrn Bundesrat Merz für die sowohl in der Finanzkommission als auch im Nationalrat abgegebene Zusicherung, dass der Bundesrat die ganze Frage noch einmal angehen und nächstes Jahr auch verständlich erklären wird, wie er vorzugehen gedenkt, um in den Voranschlägen 2008 fortfolgende die Beschlüsse des Parlamentes in Sachen Motion Leuthard umzusetzen. Mir scheint, dass dann gleichzeitig auch die Finanzplanung anzupassen ist, wo mit den Departementen der Spielraum für neue Projekte und deren allfällige Etappierung vorgegeben wird, was einiges klären und manche Diskussion ersparen könnte; dies das Erste.
Was den Finanzplan anbelangt, erlaube ich mir nur folgende Bemerkungen, und zwar im Zusammenhang mit dem VBS. Für die Jahre 2008 bis 2010 sind hier Gesamtkredite in der Höhe von jährlich rund 6,9 Milliarden Franken eingeplant. Der finanzierungswirksame Anteil bleibt wie 2007 bei rund 4,6 Milliarden Franken, die Leistungsverrechnungen machen jedes Jahr rund 1,7 Milliarden Franken aus, und der nicht finanzierungswirksame Anteil sinkt von rund 750 Millionen auf 655 Millionen Franken.
Die letzte Bemerkung gilt dem Nachtrag im Departement, welches ich zu betreuen hatte. Hier geht es nur um eine einzige Position. Es wurde bezüglich der zu leistenden Diensttage zu tief budgetiert, und der entsprechende Betrag wird nun voll zulasten der Kreditreste 2005 kompensiert.
Dies meine einleitenden Bemerkungen zu den drei Geschäften.