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Lauri Hans · Ständerat · 2006-12-12

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-12

Wortprotokoll

Wenn ich in aller Kürze das Wort ergreife, so geht es mir eigentlich um sehr viel mehr als um diese 10 Prozent. Aber nach dem, was Herr Kollege Jenny ausgeführt hat, muss ich sagen: Ich habe zwei Nachteile, Herr Jenny. Ich bin nicht nur alt Regierungsrat, sondern - encore pire - ich bin sogar alt Amtsdirektor. In dieser Doppelstellung muss ich Ihnen sagen: Ich finde es nicht in Ordnung, wie teilweise hier, aber vor allem auch im Nationalrat die Verwaltung qualifiziert wurde. Das geht nicht. Wenn man - ich zitiere hier aus dem Nationalrat - Dinge auflistet wie "Verschleuderung von Steuergeldern", "Ungereimtheiten kommen ans Licht", "reihenweise Berater, die Hoflieferanten sind", "Topjöbchen und Aufträge werden unter der Hand vergeben", und wenn man behauptet, das ergebe sich alles aus diesem Bericht unserer GPK, so geht das zu weit. Wenn wir uns hin und wieder über eine etwas durchzogene Stimmung in der Verwaltung beklagen, so müssen wir uns auch fragen, was wir dazu beigetragen haben.

Ich sage das und betone sofort: Der Bericht der GPK ist gerade nicht so verfasst worden. Ich danke der GPK für ihre hochdifferenzierten Ausführungen, wie sie jetzt Herr Kollege Stadler präsentiert hat. Es ist ein guter Bericht, der nötig war und der deshalb auch entsprechend - so nehme ich an - vom Bundesrat bis im Februar des nächsten Jahres bearbeitet wird.

Ich muss aber mit meinen beiden Vorrednern der Minderheit sagen: All diese inhaltlichen Aspekte haben beim Entscheid des Nationalrates keine Rolle gespielt. Man hat einfach gesagt, tel quel: "Wir müssen ein Zeichen setzen." Das sollten wir in dieser Art wohl nicht tun. Wir haben uns in allen anderen Bereichen des Budgets sehr um inhaltliche Begründungen bemüht. Hier hätten wir wohl keine.

Aber noch einmal: Es geht mir vor allem darum, diese Diffamierungen, die nicht zuletzt im Nationalrat geäussert worden sind, hier zurückzuweisen. Ich glaube, die Unschuldsvermutung muss auch für die Bundesverwaltung gelten.