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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-13

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-13

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, im Hinblick auf die schweizerischen Gesundheits- und Sozialstatistiken Massnahmen zu treffen, um verstärkt von Synergien zu profitieren und um die finanziellen und personellen Ressourcen besser zu nutzen. Der Nationalrat hat die Motion angenommen, allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Auch wir möchten Ihnen beliebt machen, diese Motion abzulehnen.

Weshalb die Ablehnung? Zu Recht weist der Motionär auf mangelndes Steuerungswissen im Gesundheitswesen, insbesondere in Bezug auf das KVG, hin. Diese Lücken sind allerdings nicht allein auf ein Fehlen statistischer Daten zurückzuführen. Vielmehr besteht ein Defizit hinsichtlich der Nutzung vorhandener Daten, welches von Bund und Kantonen erkannt worden ist und Anlass zur Gründung des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums gab. Diese Institution hat in den zwei Jahren ihres Bestehens bereits eine Menge nützlicher Informationen für ein auf wissenschaftlicher Evidenz basiertes Planen und Entscheiden im Gesundheitswesen beschafft. Die Zusammenführung und Bündelung der für die Steuerung des Sozial- und Gesundheitswesens benötigten statistischen Informationen ist eine wichtige Daueraufgabe der amtlichen Statistik, die durch die massgebenden Akteure auch laufend wahrgenommen wird. Die dazu notwendigen gesetzlichen Grundlagen sind weitgehend vorhanden, notwendige Ergänzungen werden zurzeit geprüft.

Die Kommission anerkennt die grosse Bedeutung von statistischen Grundlagen in der Krankenversicherung. Sie ist aber mit dem Bundesrat der Meinung, dass die Zusammenführung und Bündelung der für die Steuerung des Sozial- und Gesundheitswesens benötigten statistischen Informationen eine wichtige Daueraufgabe der amtlichen Statistik ist, die durch die massgebenden Akteure laufend wahrgenommen wird.

Aus diesen Gründen bittet Sie die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen.

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