Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-12-13
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-13
Wortprotokoll
Der entscheidende Schritt in diesem Zusammenhang ist mit den 6. Rahmenprogrammen erfolgt. Dort haben wir nämlich die projektweise Beteiligung unseres Landes durch eine Assoziierung abgelöst. Mit den 7. Rahmenprogrammen, für die wir heute die Finanzierung zu beschliessen haben, wird somit grundsätzlich kein Neuland beschritten. Ich bin aber überzeugt, dass die mit den 7. Rahmenprogrammen vorgesehene Fortführung der Vollbeteiligung der Schweiz sowohl im integrations- als auch im wissenschaftspolitischen Interesse unseres Landes liegt. Diese Forschungsrahmenprogramme der EU bilden gleichsam das Tor zu einem der wichtigsten internationalen Wissenschaftsnetzwerke und, damit verbunden, der entsprechenden Technologieplattform. Es ist für unser Land von entscheidender Bedeutung, dass schweizerische Hochschulen - und selbstverständlich auch unsere Unternehmungen - hierzu Zugang haben. Ich bin deshalb im Grundsatz vorbehaltlos für Eintreten und Zustimmung zu diesem Finanzierungsbeschluss.
Mit diesem Finanzierungsbeschluss werden in Form eines Verpflichtungskredites für die Dauer von sieben Jahren rund 2,5 Milliarden Franken - ich wiederhole: 2,5 Milliarden Franken - reserviert. Das ist doch ein respektabler Betrag. Deshalb stellt sich zwangsläufig die Frage nach den Auswirkungen auf die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation im Inland. Hierüber haben wir ja noch zu befinden; die Frau Kommissionspräsidentin hat darauf hingewiesen. Die BFI-Botschaft 2008-2011 steht noch bevor. Das vielleicht eine kleine Kritik, Herr Bundesrat: Der Bundesrat beschränkt sich in seiner Botschaft zur Vorlage, über die wir heute zu befinden haben, bezüglich des Verhältnisses bzw. der gegenseitigen Abhängigkeiten auf die Feststellung, dass die Finanzierung der 7. Forschungsrahmenprogramme gegenüber der BFI-Botschaft zeitlich vorgezogen werden müsse. Dafür haben wir Verständnis; aber bei allem Verständnis für diese Argumentation kommt man nicht umhin festzustellen, dass dieses zeitliche Auseinanderklaffen schon bedauerlich ist, denn eigentlich wäre es für die Entscheide des Parlamentes ja wünschenswert, wenn man eine verlässliche Gesamtübersicht hätte. Nun, wir müssen jetzt damit leben, aber ich sage das vielleicht für die fernere Zukunft.
Wir haben noch eine weitere Besonderheit des Verfahrens, auf die ich hinweisen möchte. Es ist ja so, dass die Abkommen zu den 6. EU-Forschungsrahmenprogrammen auf Ende dieses Jahres ausläuft, und damit steht fest, dass wir für die 7. Rahmenprogramme noch eine Grundlagenvereinbarung haben müssen, also ein neues Abkommen, und dieses liegt auch noch nicht vor. Wir sind jetzt also in der Situation, dass wir die Finanzierung beschliessen, und das zugrunde liegende Abkommen wird dann noch kommen. Herr Bundesrat Couchepin hat darauf hingewiesen, dass damit zu rechnen ist, dass wir das problemlos noch bewältigen werden, aber ich möchte immerhin festhalten: Sollte wider Erwarten ein Unglück passieren, dann müssten wir möglicherweise über dieses Abkommen dann im Nachhinein beraten; das einfach noch zur Ausleuchtung des Umfeldes.
Es ist auch schon darauf hingewiesen worden, dass sich die Investition - ich nenne es so - in den europäischen Raum mit diesen Forschungsrahmenprogrammen, wie die Vergangenheit gezeigt hat, gelohnt hat. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung hat ja einen Bericht über die Schweizer Beteiligung in den Jahren 1992 bis 2005 verfasst, der zeigt, dass insbesondere in den vergangenen Jahren ein "return on investment" von 100 Prozent erreicht worden ist. Aber etwas ist mir noch aufgefallen, und deshalb komme ich auf diesen finanziellen Aspekt zu sprechen. Wenn ich das richtig erfasst habe, soll das Kosten-Nutzen-Verhältnis gesamthaft, im gesamten europäischen Volumen, nur 56 Prozent betragen. Das lässt doch darauf schliessen, dass offensichtlich sehr viel Geld für administrativen Aufwand versickert, und es wäre eine hehre Aufgabe der Schweizer Vertreter, bei den zuständigen Stellen der EU darauf [PAGE 1110] hinzuwirken, dass dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis - nicht der "return", sondern das Kosten-Nutzen-Verhältnis - noch verbessert würde.
Eine letzte Bemerkung im Zusammenhang mit der Vergangenheit und den 6. Forschungsrahmenprogrammen: Aus dem zitierten Zahlen- und Faktenbericht des Staatssekretariates für Bildung und Forschung geht hervor, dass die Beteiligung der Schweizer Projektteilnehmenden sehr unterschiedlich gegliedert ist: ETH 32 Prozent; Universitäten 25 Prozent, d. h. insgesamt 57 Prozent; dem steht die Beteiligung von Grossindustrie und KMU mit doch eher bescheidenen 29 Prozent gegenüber. Aus meiner Sicht geradezu besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Fachhochschulen lediglich mit 2 Prozent partizipieren.
In der Botschaft zu diesem Finanzierungsbeschluss werden auch die Hauptziele genannt, die die EU-Staaten formuliert haben. Eines der Hauptziele lautet wie folgt: "Erlangung einer internationalen Spitzenposition in wissenschaftlich-technologischen Schlüsselbereichen durch Unterstützung der europa- und weltweiten Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Industrieunternehmen (insbesondere auch KMU), Forschungsinstitutionen und öffentlichen Stellen." Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung der EU-Staaten und in Anbetracht der von mir vorhin zitierten Zahlen zum Verhältnis der Schweizer Teilnehmenden sind die Organe in der Schweiz gefordert, Herr Bundesrat. Nachdem für nationale Begleitmassnahmen - das sehen Sie aus dem Katalog der einzelnen Positionen für den Gesamtkredit - 51 Millionen Franken vorgesehen sind, ist der Bundesrat aufgerufen, durch die entsprechenden Weisungen dafür zu sorgen, dass sich dank diesen Begleitmassnahmen im Jahre 2013 bei der Bilanzierung der Schweizer Teilnahme an den 7. EU-Forschungsrahmenprogrammen ein etwas anderes Bild ergeben wird.
Meine vorangehenden Ausführungen ändern indessen nichts an der Tatsache, dass sich die Beteiligung der Schweiz als assoziiertes Land in meinen Augen gelohnt hat und dass sie ohne Vorbehalt fortzusetzen ist.