Lauri Hans · Ständerat · 2006-12-14
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-14
Wortprotokoll
Ich bin mir der Gefahr durchaus bewusst, die ich jetzt eingehe, wenn ich mich gegen den soeben beschlossenen Absatz ausspreche. Ich bin mir auch der [PAGE 1153] Gefahr bewusst, dass ich mich als Verwaltungsrat der BKW hier dem Vorwurf eines unangebrachten Lobbyismus aussetze. Alle die, welche in dieser Richtung Kritik vorbringen wollen, stossen jedoch ins Leere. Es geht mir einzig und alleine darum, hier im Plenum eine politisch sehr wesentliche Frage zur Diskussion zu bringen und damit eine Debatte zur Güterabwägung zwischen Versorgungssicherheit, Arbeitsplätzen, Rechtssicherheit und selbstverständlich auch Umweltschutz zu führen.
Der vorliegende Absatz 2 verlangt erstens, wie das jetzt der Präsident ausgeführt hat, die vollumfängliche Kompensation, also ohne Wenn und Aber. Er verlangt zweitens, dass von dieser Kompensation höchstens 30 Prozent mit Emissionszertifikaten aus dem Ausland abgedeckt werden dürfen. Diese letzte Einschränkung ist wesentlich, weil Zertifikate im Ausland wesentlich billiger sind als Vermeidungsmassnahmen oder Zertifikate im Inland. Es kann hier bis um den Faktor 5 gehen.
Sie werden mit mir einig gehen, dass es angesichts des globalen Charakters des Klimaproblems nicht sehr wesentlich sein kann, wo Massnahmen zur Vermeidung von CO2-Emissionen getroffen werden. Deshalb ist für mich die feste Vorgabe von 30 Prozent in einem Gesetz - das ist das Entscheidende - wenig verständlich. Der Kommissionspräsident hat vorhin darauf hingewiesen, die 30 Prozent ergäben sich aus der entsprechenden Verordnung. Das ist richtig, aber diese steht eben im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates. Wenn der Bundesrat im Hinblick auf die Zielerreichung zur Auffassung gelangt, man müsse die 30 Prozent verändern, so hätte er die nötige Handlungsfreiheit; wir als Gesetzgeber haben sie dann, "coup parti", nicht mehr.
Mein Antrag verlangt nicht die vollumfängliche, sondern die "grundsätzliche" Kompensation der Emissionen, "mindestens" aber eine Kompensation "zu 60 Prozent". Ich gebe zu, dass die "grundsätzliche" Kompensation und die Einführung des Schwellenwertes von 60 Prozent als Formulierung im weiteren Verlauf des Verfahrens noch verbessert werden können. Aber es geht mir hier um die politische Botschaft. Besser hätte ich wahrscheinlich geschrieben: "die möglichst vollständige Kompensation, mindestens aber zu 60 Prozent" - aber ich glaube, das ist für die heutige politische Debatte nicht entscheidend. Entscheidend ist die Botschaft, dass auch mit meinem Antrag das Ziel der möglichst vollständigen Kompensation erreicht werden soll, dass man aber in besonderen Fällen davon abweichen kann.
Damit will ich dem Bundesrat einen Spielraum für das Verfahren eröffnen. Es stellt sich dann sofort die Frage, nach welchen Kriterien der Bundesrat diesen Spielraum auszuschöpfen hat. Die Frage ist einfach zu beantworten: Die Kriterien ergeben sich aus Artikel 9, insbesondere Absatz 4, wo geschrieben steht: "Der Umfang der Begrenzung der Emissionen bei einer Verpflichtung orientiert sich ....", und dann kommt eine Aufzählung, auf die ich später zurückkomme. Dieser Absatz 4 ist die Präzisierung zu Absatz 1, wo gesagt wird, wann man von einer Abgabe befreit werden kann. Auf eine Einschränkung des Zertifikatenkaufs auf Gesetzesebene verzichte ich aus den Gründen, die ich Ihnen ausgeführt habe. So viel zur Positionierung meines Antrages.
Nun zum nächsten Punkt, nämlich zur auch heute Morgen breit diskutierten, drohenden Stromlücke: Die Perspektivarbeiten des BFE wie auch des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätswerke zeigen, dass bei der Stromproduktion ab 2012 Versorgungsengpässe entstehen können. Diese können sich wenig später zur Versorgungslücke ausweiten, dies vor allem vor dem Hintergrund des Auslaufens von Strombezugsverträgen, insbesondere mit Frankreich, und des schrittweisen Ersatzbedarfs der bestehenden Kernkraftwerke ab, zum Beispiel, 2020. Ein Teil der fehlenden Kapazitäten kann sicher durch Energieeffizienz und durch die Förderung von erneuerbaren Energien gedeckt werden; ausreichend sind diese Potenziale indessen bei weitem nicht, was heute auch kaum bestritten wird. Es ist für mich faszinierend zu sehen, wie noch vor wenigen Jahren diese Stromlücke kleingeredet wurde; heute - auch heute Morgen - habe ich gelernt, dass man breit anerkennt, dass ein solches Problem auf uns zukommt. Was haben wir für Alternativen? Auch das ist heute Morgen diskutiert worden: Grosswasserkraftwerke, Kernkraft, fossilthermische Anlagen. Hier müssen wir einfach sehen, dass man gemäss Studien, welche die Elektrizitätswirtschaft gemacht hat, für die Realisierung eines KKW unter optimalen Bedingungen mit rund 18 bis vielleicht 25 Jahren rechnen muss. Das wäre nur dann anders, wenn ein Ruck durch die Gesellschaft gehen würde und praktisch ein grundsätzlicher Wandel gegenüber der Kernkraft herbeigeführt werden könnte.
Ich bitte Sie, in der anschliessenden Diskussion nicht mit dem Argument zu kontern, es sei eine zweifelhafte Politik der Stromwirtschaft, mit der Versorgungslücke zu argumentieren. Wenn diese Lücke deutlich ins Spiel gebracht wird, dann natürlich nicht als eine Art Entschuldigung oder vorsorgliche Zuschiebung des Schwarzen Peters. Die Thematisierung ist das Resultat unserer laufenden, sehr ernsthaften, auch kostspieligen und aufwendigen Auseinandersetzung mit diesem Phänomen. Die Stromwirtschaft thematisiert diese Lücke, weil sie sich ihrer Verantwortung bewusst ist und weil sie das Problem aus eigener Kraft lösen will. Dabei ist sie jedoch auf günstige politische Rahmenbedingungen und gleich lange Spiesse angewiesen, wie sie die Konkurrenz im Ausland auch hat. Meine Schlussfolgerung ist die: Wir kommen um einige wenige GUD während einer gewissen Übergangszeit nicht herum.
Wohin führt diese Formulierung von Absatz 2 in ihrer Absolutheit? Sie führt zu einer Erhöhung der Gestehungskosten um rund 10 bis 20 Prozent, je nach Entwicklung des Gaspreises. Bei der Zustimmung zu meinem Antrag könnte dieser Prozentsatz deutlich gesenkt werden. Das Argument, das vielleicht auftauchen könnte, dass eine Erhöhung des Strompreises um 10 bis 20 Prozent nicht wesentlich sei, kann ich nicht akzeptieren. Es gäbe in diesem Fall kaum noch einen Anreiz, Gaskraftwerke in der Schweiz zu bauen, solange der Bau solcher Anlagen im Ausland attraktiver wäre. Sie müssen wissen, dass in benachbarten Staaten CO2-Emissionsrechte zu einem wesentlichen Teil gratis abgegeben werden; in Frankreich, in Deutschland, teilweise auch in Italien. Der Hinweis oder das Argument, Frau Kollegin Forster oder Herr Kommissionspräsident, dass die Gründe, die zu dieser Privilegierung führen, bei uns in der Schweiz nicht vorhanden seien, scheint mir nicht stichhaltig. Denn es geht nicht um den Grund, weshalb es im Ausland anders ist, sondern es geht um die Differenz zwischen Behandlung im Inland und im Ausland. Wenn neue Gaskombikraftwerke in der Schweiz ihre CO2-Emissionen zu 100 Prozent kompensieren müssen, besteht demnach ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil. Falls die fiskalischen Belastungen zu hoch sind, werden die Investitionen im benachbarten Ausland getätigt, was zum Nachteil einer inländischen Versorgungssicherheit führen kann; ich verweise auf die Netzproblematik und in diesem Zusammenhang auch auf die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung.
Das gesagt, ist mir auch klar, was Herr Schiesser und Herr Schweiger heute ausgeführt haben: Natürlich ist es schwierig zu kommunizieren, weshalb man Opfer auf sich nehmen soll, um hinsichtlich der CO2-Problematik Verbesserungen zu realisieren, dann aber im gleichen Schritt zulässt, dass der CO2-Ausstoss wiederum ansteigt. Das ist der Zielkonflikt, in welchem wir uns befinden.
Ich glaube, wir müssen mit meiner Formulierung dem Bundesrat den Freiraum geben, die Belastung der GUD so hoch anzusetzen, dass die verschiedenen Ziele - CO2-Schutz beispielsweise, aber auch Anreize zur Investition in der Schweiz - im Interesse der Bewältigung dieser bevorstehenden Stromlücke immer noch realisiert werden können. Das ist das eine Argument.
Ich komme zum zweiten Argument, das ich beifügen will, jetzt allerdings, nach dem Votum des Kommissionspräsidenten hinsichtlich der Rechtsgenüglichkeit der Vorschläge aus der Kommission, mit der nötigen Zurückhaltung. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Artikel 9 des geltenden CO2-Gesetzes Folgendes bestimmt: Wer grosse Mengen von fossilem Brenn- oder Treibstoff verbraucht oder wer durch die [PAGE 1154] Einführung der CO2-Abgabe in seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt würde, kann von dieser Abgabe befreit werden. In Absatz 4 wird dann ausgeführt, wie diese Begrenzung - ich habe schon darauf hingewiesen - bemessen werden soll, beispielsweise an den bereits realisierten Reduktionsmassnahmen, an den Kosten von Reduktionsmassnahmen oder eben auch an der Position der Unternehmen im internationalen Wettbewerb.
Die Minderheit I, die wir jetzt zum Beschluss erklärt haben, konfrontiert uns nun bei Absatz 2 mit der Situation, dass die vollumfängliche Kompensation ohne Wenn und Aber verlangt wird. Da muss ich Ihnen schon signalisieren: Ich habe das deutliche Gefühl, dass diese Formulierung dem Gesetz nicht entspricht. Aber wir legiferieren heute nicht auf der Gesetzesebene, sondern auf der Ebene eines nicht referendumspflichtigen Bundesbeschlusses. Nach meiner Auffassung widerspricht Absatz 2 dem Gesetz. Dazu bitte ich sowohl den Kommissionssprecher wie auch den Bundesrat, sich zu äussern.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen, der in seiner Formulierung wohl noch verbessert werden kann, dessen Stossrichtungen aber klar sind - dem Bundesrat Kompetenzen und Freiräume geben, um in diesem wichtigen Interessenkonflikt die optimale Lösung zwischen Auflagen einerseits und Versorgungssicherheit andererseits herstellen zu können.