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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-12-14

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-14

Wortprotokoll

Ich weiss nicht, ob ich jetzt noch sprechen soll, nachdem ich keine Bilder vorzuweisen habe, aber im Ernst: An der Session in Flims haben wir über das Stromversorgungsgesetz debattiert, und nicht wenige haben in der Eintretensdebatte auf die Stromversorgungslücke hingewiesen, mit der wir ab etwa 2020 konfrontiert sein werden. Heute debattieren wir über die Einführung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen, und ich meine, dass die Frage, wie einerseits die Energielücke geschlossen werden und andererseits die CO2-Problematik gelöst werden kann, zu einer von mehreren grossen Herausforderungen gehört, mit denen die Schweiz - aber nicht nur die Schweiz, auch viele andere Länder - konfrontiert ist.

Es ist unbestritten, dass sich die Schweiz mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls verpflichtet hat, für die Periode 2008 bis 2012 Emissionen von sechs Treibhausgasen, insbesondere CO2, gegenüber dem Stand 1990 um 8 Prozent zu senken. Dieses Reduktionsziel ist seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 verbindlich. Wenn das Ziel nicht erreicht werden kann, haben wir Sanktionen zu gewärtigen; ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Botschaft, Seite 4889.

Das Kernstück der Instrumentarien, mit welchen die Zielsetzung erreicht werden soll, ist das CO2-Gesetz. Es verlangt, dass energetisch bedingte CO2-Emissionen bis 2010 gesamthaft um 10 Prozent unter das Niveau von 1990 reduziert werden. Nun hat das Parlament - und das scheint mir sehr wichtig zu sein - nur die Kompetenz, die Höhe der Abgabesätze zu genehmigen. Die Frage hingegen, ob eine CO2-Abgabe eingeführt werden soll, ist allein Sache des Bundesrates, und der Bundesrat hat diesbezüglich eigentlich nur einen kleinen Ermessensspielraum. Ich verweise auf Artikel 6 Absatz 1 des CO2-Gesetzes: "Ist absehbar, dass das Reduktionsziel mit den Massnahmen nach Artikel 3 Absatz 1 allein nicht erreicht wird, führt" - führt, es heisst nicht: kann einführen - "der Bundesrat die CO2-Abgabe ein." Der Ermessensspielraum, den der Bundesrat hat, bezieht sich aber eigentlich nur auf die Frage, ob absehbar sei, dass das Reduktionsziel mit den übrigen Massnahmen nicht erreicht werden kann.

Deshalb bin ich der folgenden Auffassung: Wenn der Bundesrat in der von ihm erlassenen CO2-Verordnung den Abgabesatz auf 35 Franken je Tonne CO2 festgelegt hat, dann könnte eigentlich die Bundesversammlung nur entweder diesen Satz genehmigen oder ihn nicht genehmigen. Aber die Bundesversammlung kann nicht darüber befinden, ob die CO2-Abgabe eingeführt wird. Es zeigt sich eben jetzt, dass die Kompetenzregelung, die wir heute im CO2-Gesetz haben, nicht unproblematisch ist. Wir haben ja seinerzeit lange darüber diskutiert, ob für die Einführung der CO2-Abgabe der Bundesrat oder die Bundesversammlung zuständig sei. Ich habe immer dafür plädiert, dass der Bundesrat die Kompetenz haben solle, über die Einführung, aber auch über die Höhe zu bestimmen. Wir haben uns dann auf diesen Kompromiss geeinigt. Aber diese Lösung kann eben auch zur Folge haben, dass die CO2-Abgaben nicht eingeführt sind, obwohl sie aufgrund der Ratio legis des CO2-Gesetzes eigentlich eingeführt werden müssten. So gesehen muss man an sich feststellen, dass die Lösung der Mehrheit gar nicht gesetzeskonform ist, denn es ist - das wurde mehrmals schon gesagt - unwahrscheinlich, ja praktisch ausgeschlossen, dass der Index der Konsumentenpreise vor 2009 während sechs aufeinanderfolgenden Monaten den Stand von März 2005 unterschreitet.

Das zeigt ein weiteres Problem auf. Die CO2-Abgabe, wir wissen es, ist ausgestaltet als eine reine Lenkungsabgabe, das heisst, die Erträge werden zurückerstattet. Es ist das Modell, das Kollege Jenny als das richtige Modell gepriesen hat. Ich bin nicht ganz gleicher Ansicht. Denn es ist ja eine Tatsache, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Botschaft ein Liter Heizöl 64 Rappen kostete. Die CO2-Abgabe, wie sie vom Bundesrat beantragt wird, würde 9 Rappen betragen; der Heizölpreis, das wissen wir auch, bewegt sich ja schon seit längerer Zeit über dem damaligen Wert. Es stellt sich also die Frage, ob die CO2-Abgabe, ausgestaltet als reine Lenkungsabgabe, überhaupt geeignet ist, das Lenkungsziel zu erreichen. Dazu möchte ich zwei Bemerkungen machen.

1. Es ist offenbar schon ein Unterschied, ob die Erhöhung des Preises durch den Markt erfolgt oder ob sie durch eine [PAGE 1138] Abgabe, sprich die CO2-Abgabe, bewirkt wird. Für mich ist nachvollziehbar, dass der Ölpreis allgemein immer noch als eine unsichere und mitunter doch stark schwankende Grösse wahrgenommen wird. Massgebend ist jedoch, ob die Preiserhöhung als dauernde wahrgenommen wird. Dieses Ziel wird eigentlich nur durch die Abgabe erreichbar. Es gibt noch andere Gründe: Beispielsweise verhindert eine gute Wirtschaftslage tendenziell das Umsteigen auf nichtfossile Energieträger.

2. Wir werden uns schon die Frage stellen müssen, ob die CO2-Abgabe in Zukunft nicht anders ausgestaltet werden soll. Es gibt selbstverständlich eine Periode nach Kyoto. Und es ist davon auszugehen, dass im Zeitraum nach Kyoto die Reduktionsziele bedeutend höher sein müssen als im Kyoto-Protokoll, wenn wir die Erderwärmung auf einem bestimmten, noch verantwortbaren Niveau stabilisieren wollen, was meines Erachtens zwingend notwendig ist. Da muss man sich, ich habe es angetönt, schon überlegen, ob die CO2-Abgabe nicht so auszugestalten ist, dass sie zum einen eine Lenkungswirkung und zum anderen, das hat auch Herr Kollege Hofmann gesagt, eine Förderwirkung hat, d. h., dass die Erträge nicht zurückerstattet, sondern zielgerecht zur Förderung eingesetzt werden. Ich könnte mir vor allem Massnahmen im Gebäudebereich vorstellen, wo es meines Erachtens ein substanzielles Potenzial gibt.

Vor allem aber meine ich, dass wir nach Kyoto die internationale Zusammenarbeit fördern müssen, nicht zuletzt auch deshalb, damit Argumente, die ja mit Blick auf Wettbewerbsverzerrung immer wieder kommen, beseitigt werden können. Einige Stichworte für eine solche Ausgestaltung der internationalen Zusammenarbeit sind folgende:

Es müssen selbstverständlich auch die USA und Australien als grösste Pro-Kopf-Emittenten einbezogen werden; es müssen die Schwellen- und Entwicklungsländer in die Pflicht genommen werden, und es müssen vielleicht mehr sektorielle Änderungen anstatt Länderregelungen erfolgen. Ich könnte mir durchaus auch eine globale CO2-Abgabe vorstellen, wie sie von Herrn Bundespräsident Leuenberger angeregt worden ist; es gibt weitere Massnahmen.

Was sind die Schlussfolgerungen? Es scheint mir zunächst wichtig, dass jetzt über die Einführung der CO2-Abgabe Sicherheit geschaffen wird, und zwar in zweifacher Hinsicht: zunächst Sicherheit für diejenigen, die im Vertrauen darauf, dass eine CO2-Abgabe kommt, freiwillig Investitionen getätigt haben; Sicherheit sodann aber auch mit Blick auf diejenigen, die noch nicht das getan haben, was sie tun sollten, damit die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe verstärkt werden kann.

Die CO2-Abgabe - das wurde schon von einigen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt - ist aber auch erforderlich, damit wir jetzt ein Instrumentarium haben, um die Problematik der Gaskombikraftwerke zu lösen. Schwergewichtig geht es aber vor allem darum, wie die CO2-Abgabe für die Zeit nach Kyoto zusammen mit anderen Massnahmen ausgestaltet werden soll. Daher scheint es mir wichtig, dass Sie im Grundsatz auf die Linie des Nationalrates einschwenken. Ob es um die Minderheit I (Sommaruga Simonetta) oder den Antrag Schwaller geht, den ich in der Kommission auch gestellt hatte, ist meines Erachtens eher sekundär.

Ich möchte Ihnen daher beantragen, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung entweder dem Antrag der Minderheit I oder dem Antrag Schwaller zuzustimmen.