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Schmid Samuel · Bundesrat · 2006-12-18

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2006-12-18

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen ebenfalls, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm im Sinne der Kommission zuzustimmen. Ich verzichte auf ausführliche Ausführungen, nachdem das Geschäft insgesamt nicht bestritten ist. Ich hoffe, damit ebenfalls einen Beitrag zur Ökonomie der Zeit leisten zu können.

Die grundlegenden Rahmenbedingungen sind in der Botschaft gesetzt, basierend auf der Verfassung und auch - das darf man mittlerweile sagen - auf einer doch mehrjährigen Erfahrung in derartigen Einsätzen. Im Übrigen hat der Kommissionspräsident sehr deutlich und absolut mit Recht darauf hingewiesen, wo die Hauptverantwortung liegt. Die polizeiliche Gefahrenabwehr liegt in kantonaler Hoheit, dort wird sie auch bleiben.

Ich komme aber auf die Frage von Herrn Béguelin zurück: Es ist mit der Absicht der Kantone und sicher auch der Absicht des Bundesrates, mit dem gesamten Einsatzkonzept und auch mit der Befehlsgebung der Armee an ihre Truppen übereinstimmend, dass im Courant normal - ich darf weiter gehen und sagen: nach menschlichem Ermessen - ein derartiger Kontakt nicht stattfinden wird. Allein wenn die Kantone natürlich die Einsatzverantwortung tragen, dann haben auch die Kantone hier einen gewissen Spielraums. Nun, dort, wo professionelle Angehörige der Armee im Einsatz stehen, ist es auch nicht zwingend, dass sie die Uniform tragen. Sie erleben das auch beim WEF; da sind Leute in der Personensicherheit unter der Führung der Kantone zur Unterstützung der kantonalen Polizeicorps auch in Zivil im Einsatz. Das kann ich hier natürlich nicht ausschliessen. Ich kann auch nicht - wie Sie sagen - eine "absolute Sicherheit" garantieren, weil ich auch nicht weiss, ob die Fans sich dann immer dort aufhalten werden, wo sie sich aufhalten sollten.

Ich erinnere an die Situation beim G8-Gipfel. Eine ganz wesentliche und zentrale Übermittlungsstation im Übermittlungsnetz - hier geht es auch um die Übermittlung - stand am Signal de Bougy, an einem wunderschönen, traditionellen Aussichtsort für alle Waadtländer und alle, die das Waadtland lieben; das sind mehr als nur die Schweizer. Die Relaisstation war 200 Meter neben einem Hotelbetrieb und dem Aussichtspunkt. Es war nicht möglich, eine absolute Trennung durchzuführen. Für die Polizei war es natürlich kein sensibler Punkt, weshalb die Armee dort selber für die Sicherheit zu sorgen hatte. Sie tat es unbewaffnet und, im Rahmen der Möglichkeiten, in Absprache mit der Polizei. Es gab keine Probleme. Wenn aber Derartiges plötzlich zum Zielpunkt werden könnte, dann erwarte ich, dass in der Einsatzplanung die zivile Polizei die Bereitschaft zu zivilen Interventionen hat, um dort zwischen die Fans oder dann halt die Aktivisten und die Armee treten zu können.

Wenn Sie sagen, alles Mögliche sei zu tun, dann stimme ich mit Ihnen überein. Eine absolute Garantie kann ich Ihnen nicht geben. Nach allem menschlichen Ermessen darf davon ausgegangen werden, dass das im Griff behalten werden kann. Das Gleiche trifft auf die Bewachung einer Polizeikaserne in einer dieser Städte zu. Ihre Bedenken sind aber wahrgenommen worden; sie werden auch anerkannt. Ich erwarte nicht nur von der Armee und ihrer Befehlsgebung, dass man dem Rechnung trägt, sondern ich erwarte insbesondere auch von den zivilen Behörden, dass sie den Armee-Einsatz so planen und organisieren, dass ein derartiger Kontakt in aller Regel vermieden werden wird.

Ich glaube, auch gestützt auf die Erfahrungen der letzten Jahre darf man davon ausgehen, dass wir hier durchaus [PAGE 1163] reale Erfüllungschancen haben. Im Übrigen verweise ich auf das Referat des Kommissionspräsidenten.

Vielleicht noch zu einem Einsatz, der politisch diskutiert werden könnte, zum Einsatz von Drohnen: Je nach Lageentwicklung besteht die Möglichkeit, dass der zivile Einsatzstab - ich unterstreiche hier: der zivile Einsatzstab - den Einsatz von Aufklärungsdrohnen oder von Super-Puma-Helikoptern, die mit Tageslichtkameras oder Wärmebildkameras ausgerüstet sind, als nötig erachtet. Das war beispielsweise, mit Helikoptern, auch während des G8-Gipfels der Fall. Nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b des Datenschutzgesetzes dürfen Organe des Bundes auch besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile ohne Vorliegen einer formell gesetzlichen Grundlage ausnahmsweise bearbeiten, wenn der Bundesrat dies im Einzelfall bewilligt, weil die Rechte der betroffenen Personen nicht gefährdet sind - und das wären ja derartige Fälle. Im Hinblick darauf beantragte deshalb das VBS dem Bundesrat, den Einsatz der Aufklärungsmittel der Luftwaffe zugunsten des nationalen zivilen Einsatzstabes während der Euro 2008 zu genehmigen, analog zum Beschluss vom 5. Juli 2006 betreffend den Einsatz der Drohnen und Helikopter zugunsten des Grenzwachtkorps. Auch hier besteht bereits eine Praxis, die auch mit den Datenschutzbeauftragten so abgesprochen ist, dass man hier in der Rechtsgüterabwägung sicher nicht von einem unsachgemässen Einsatz sprechen kann.

Schliesslich zu dem, was den Personenschutz anbelangt: Bei den im Leistungskatalog aufgeführten Eskorten und Personenschutzaufgaben geht es um die Zurverfügungstellung von gepanzerten Sonderfahrzeugen und Sicherheitswagen mit speziell als Fahrzeugführern ausgebildeten Angehörigen der militärischen Sicherheit für den Transport von völkerrechtlich geschützten Personen. Der eigentliche Personenschutz, also der Einsatz von Leibwächtern, ist und bleibt Sache der zivilen Polizei, aber das Fahren eines derartigen Wagens, der dann nicht nur ein paar hundert Kilo oder ein, zwei Tonnen, sondern ein Mehrfaches davon wiegt, braucht eine gewisse Erfahrung und eine gewisse Ausbildung; und hier werden die ausgebildeten Leute eingesetzt. Das sind Motorfahrzeugfahrer; die Sicherheit jedoch obliegt der zivilen Seite. Soweit die zwei Ergänzungen.

Ich bitte Sie, das Geschäft zu genehmigen.