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Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-12-18

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-18

Wortprotokoll

Wir beschäftigen uns heute bereits zum dritten Mal mit der Euro 2008. Am 12. Dezember 2002 gab das Exekutivkomitee der Uefa der gemeinsamen Kandidatur Schweiz/Österreich den Zuschlag zur Ausrichtung der Euro 2008. Der Bundesrat unterbreitete mit der Botschaft vom 27. Februar 2002 die Genehmigung eines Kredites von 3,5 Millionen Franken. Mit der zweiten Botschaft vom 9. Dezember 2005 hat der Bundesrat die Gründe dargelegt, weshalb der ursprüngliche Kredit nicht ausreicht. In der vergangenen Sommersession haben wir dann einem Verpflichtungskredit von höchstens 82,5 Millionen Franken zugestimmt.

Heute, mit der dritten Vorlage, geht es nicht mehr um Geld, sondern vielmehr um die Bewilligung eines Assistenzdienstes der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden im Zusammenhang mit der Euro 2008. Am 13. September dieses Jahres hat der Bundesrat gestützt auf die entsprechenden Gesuche der Kantone einem Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugestimmt. Da ein Armee-Einsatz von mehr als 2000 Armeeangehörigen in Betracht gezogen wird und der Einsatz länger als drei Wochen dauert, bedarf dieser Assistenzdienst gestützt auf Artikel 70 des Militärgesetzes der Genehmigung durch die Bundesversammlung.

Im Zusammenhang mit diesem Einsatz der Armee ist bezüglich der rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslage Folgendes festzustellen: Gemäss Artikel 57 der Bundesverfassung obliegt die Verantwortung für die Wahrung der inneren Sicherheit - ich möchte das wieder einmal betonen - in erster Linie den Kantonen. Zuständig für die Durchführung der erforderlichen Sicherheitsvorkehren bei Fussballspielen sind deshalb die betroffenen Kantone sowie die Austragungsorte. Bei der inneren Sicherheit beschränkt sich die Zuständigkeit des Bundes auf folgende Aufgaben: Grenzschutz, Staatsschutz, völkerrechtliche Schutzverpflichtungen sowie bestimmte Strafverfolgungskompetenzen.

Nun aber zurück zur Armee: Artikel 58 der Bundesverfassung überträgt der Armee unter anderem - ich betone: unter anderem - die Aufgabe, die zivilen Behörden bei der Bewältigung ausserordentlicher Lagen zu unterstützen. Die Bewilligung eines derartigen Einsatzes richtet sich nach Artikel 67 des Militärgesetzes. Demnach können auf Verlangen ziviler Behörden Truppen im Assistenzdienst zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen bzw. zur Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung zur Verfügung gestellt werden. Ein derartiger Einsatz - das ist entscheidend - setzt jedoch voraus, dass die zu übertragende Aufgabe im öffentlichen Interesse liegt und dass die Mittel der zivilen Behörden in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht ausgeschöpft sind. Im Klartext - ich unterstreiche das immer wieder - heisst dies, dass ein Einsatz der Armee im Bereich der inneren Sicherheit nur subsidiär erfolgen darf. Der Leiter des Teilprojektes Sicherheit Uefa Euro 2008 und der Vertreter der KKJPD sowie die Verantwortlichen des VBS haben der Kommission überzeugend dargelegt, dass die Voraussetzungen für diesen subsidiären Einsatz gegeben sind. Wir haben uns insbesondere auch über das gesamte Sicherheitskonzept informieren lassen. Mit Befriedigung haben wir vom guten Stand der Vorbereitungen Kenntnis genommen. Für die Kommission besteht im Übrigen kein Zweifel, dass die zivilen Mittel der Kantone und Städte in Anbetracht des gesamten Umfeldes - also Besucherzahlen, Risiken, Gefahren - nicht ausreichen, um den erforderlichen Sicherheitsstandard allein zu gewährleisten. Die Voraussetzungen für einen subsidiären Einsatz der Armee im Assistenzdienst sind deshalb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Was nun die Aufträge der Armee anbelangt, geht es in erster Linie um Unterstützungsaufgaben in den Bereichen Logistik, Führungsunterstützung, Sanität, ABC-Schutz sowie Geniearbeiten. Hinzu kommen dann auch noch Schutzaufgaben sowie die Unterstützung mit Personal und Material zur Durchführung von Eskorten und Personenschutzaufgaben der Polizei, Lufttransporte und dann natürlich insbesondere die Überwachung des Lauftraumes. Zu unterstreichen ist die Tatsache, dass die Einsatzverantwortung vollumfänglich bei den zivilen Behörden liegt.

Der Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der Kantone und Städte Genf, Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Zürich ist längstens für den Zeitraum vom 2. bis 28. Juni 2008 vorgesehen. Wie Sie dem Bundesbeschluss [PAGE 1162] entnehmen können, geht es um die Bewilligung eines Maximalbestandes von 15 000 Angehörigen der Armee, und im Zusammenhang mit dieser doch respektablen Zahl von Armeeangehörigen ist darauf hinzuweisen, dass diese voraussichtlich nie gesamthaft und vollständig über die Dauer der Spiele eingesetzt werden. Es geht vielmehr um einen gestaffelten Einsatz während des Aufbaus, während der Phase der Spiele und anschliessend beim Abbau. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass insbesondere bei Sicherheitseinsätzen der effektive Bestand, der benötigt wird, von der tatsächlichen Lage und den entsprechenden Gesuchen der Kantone abhängt.

Für den Einsatz vorgesehen sind Logistikbataillone, Infanteriebataillone sowie Formationen aus den Bereichen Führungsunterstützung, Radar, Richtstrahlverbindungen, Übermittlung und elektronische Kriegführung sowie Verbände aus den Bereichen Sanität, Transport und Verkehr, Lufttransportmittel sowie Angehörige der militärischen Sicherheit. Ich habe das aufgezählt, um zu unterstreichen, dass diese Verbände weitgehend in ihren angestammten Aufgabenbereichen tätig sein werden.

Zu den Kosten: Heute sind keinerlei Entscheidungen bezüglich der Kosten mehr zu fällen. Ich erinnere Sie daran, dass wir mit dem in der Sommersession verabschiedeten Bundesbeschluss die seitens des Bundes erforderlichen Kredite bewilligt haben. Unter dem Titel "Sicherheitskosten" sind insgesamt 45,7 Millionen Franken an Verpflichtungskrediten vorgesehen. Hiervon betreffen 25,2 Millionen den Mehraufwand für die Sicherheitskosten des Bundes, worunter eben auch der subsidiäre Einsatz der Armee mit 10 Millionen Franken fällt. Im Weiteren ist eine Reserve für den Bereich Sicherheit in der Höhe von 10 Millionen Franken vorgesehen, und zusätzlich werden 10,5 Millionen Franken als Beitrag an die Sicherheitskosten der Austragungsorte ausgerichtet.

Aufgrund der Botschaft sowie der ergänzenden Erläuterungen kommt die Kommission einstimmig zum Schluss, dass die Voraussetzungen für die Bewilligung dieses Assistenzdienstes gegeben sind.

Im Namen der einstimmigen Kommission ersuche ich Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten und diesem auch zuzustimmen.