Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2006-12-19
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Wir scheinen im Moment einen Damenreigen zu haben.
Die bisherigen Reformen in der Landwirtschaft haben den Bauern bereits einiges abverlangt. Trotzdem stehen die Landwirte unter grossem Druck, denn noch immer sind die Preise im Vergleich zum Ausland zu hoch, da die bisherigen Reformschritte zu wenig zielgerichtet erfolgten. Der freie Markt würde die schweizerische Landwirtschaft in der heutigen Struktur denn auch nur zu einem kleinen Teil tragen. Entsprechend ist es illusorisch, bei den gegebenen Marktzugangsbeschränkungen über die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu philosophieren.
Mit der Weiterentwicklung in der "Agrarpolitik 2011" versucht der Bundesrat zwar, die Landwirtschaft aus dem Spannungsfeld zwischen internen und externen Restriktionen zu befreien. Die Zweifel an der gewählten Strategie waren aber unüberhörbar. Diese Zweifel bestehen nach wie vor, auch wenn mit dem Abbau von Marktstützungen und Exportsubventionen ein Schritt gemacht wird. Die heutige Vorlage bereitet die Landwirtschaft nur ungenügend auf allfällige WTO-Gespräche und auf eventuelle Freihandelsabkommen vor. Auf längere Frist scheint einzig ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU der Landwirtschaft eine verlässliche Perspektive zu geben. Dies wäre auch die logische Weiterentwicklung des bilateralen Agrarabkommens aus dem Jahre 1999. Ein solches müsste ja nicht von heute auf morgen umgesetzt werden, sondern liesse sich etappieren, um den Anpassungsprozess erträglicher zu gestalten.
Die Direktzahlungen für Tal- und Berggebiete sollten stärker differenziert werden. Anstelle des heutigen Giesskannenprinzips bräuchte es vielmehr eine zielorientierte Leistungsabgeltung und einen Markt für öffentliche Güter, an dem die Bauern als Unternehmer teilhaben können. Weiter sollten die Landwirte für explizite gemeinwirtschaftliche Leistungen entschädigt werden. [PAGE 1175]
Der Kanton Luzern, in welchem ich lebe, ist ein in allen Facetten landwirtschaftlich orientierter Kanton. So haben wir Grossbetriebe im Tal, aber auch in Berggebieten - ich erinnere an das Entlebuch -, wir haben Biobetriebe, aber auch IP-Betriebe, wir finden Grossbetriebe für Fleisch oder Geflügel, Betriebe der Milchwirtschaft, Käsereien und Obstbau vor - kurz: eine Landwirtschaft, für welche die Regelungen der "AP 2011" nicht unerheblich sind.
Es sind denn auch bereits grosse Veränderungsprozesse im Gang, und so leben heute nur noch etwa 65 000 Familien von der Landwirtschaft. Mit der vorliegenden Botschaft wird der Druck ziemlich erhöht. Ob er unverhältnismässig ist, wird sich in der Diskussion zeigen. Denn wir dürfen nie vergessen, dass die Landwirtschaft als Teil der Volkswirtschaft mit vielen anderen Branchen vernetzt ist, und wenn man die Gewinne vergleicht, so zeigt es sich schnell, dass der grösste Teil auch in unserem Kanton nicht bei der Landwirtschaft verbleibt. Es darf auch nicht vergessen werden, dass durch die Vernetzung mit Gewerbebetrieben die Auswirkungen auf Arbeitsplätze auch dort zu berücksichtigen sind. Unbestritten ist, dass Veränderungen im Gang sind - nicht nur bei uns, sondern auch im europäischen Raum. Die heutige Revision sollte deshalb verhältnismässig sein und kann auch nur als Zwischenlösung bis 2015 verstanden werden, einem Zeitpunkt, zu dem wir wissen werden, wohin die WTO steuert. Denn im Rahmen der Agrarverhandlungen sind substanzielle Reduktionsverpflichtungen zu erwarten. Ob eine Aufhebung der Marktstützungsinstrumente dann vorgesehen sein wird, wird sich zeigen.
Natürlich müssen die Bauern auf Veränderungen reagieren können. Denn neue Produkte und Dienstleistungen bieten immer auch die Chance, sich bei veränderten Marktsituationen als Unternehmer erfolgreich behaupten zu können. Der dazu notwendige Spielraum muss aber gewährleistet sein, und es fragt sich, ob gewisse Vorschriften nicht auch für die Landwirtschaft abzubauen oder abzuschaffen sind. Auch die landwirtschaftliche Produktion orientiert sich am Markt, und deshalb sind auch Mengenregelungen Aufgabe der Produktion und ihrer Branchen. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir heute zwar Anpassungen vornehmen müssen, sie aber in einem vernünftigen und tragbaren Rahmen bleiben sollten.
In diesem Sinn habe ich in der Kommission die Anträge zu Artikel 38 und Artikel 39 eingereicht. Hier geht es um die Zulage für verkäste Milch und die Weiterführung der Zulage für die Fütterung ohne Silage von 3 Rappen pro Kilo. Im Gegensatz zum Bundesrat, der die Zulage für die Verkäsung von heute 18 auf neu 10 Rappen reduzieren will, was zu einer Kürzung von 188 Millionen Franken führen würde, sieht der Antrag der Minderheit vor, die Zulage auf 15 Rappen festzuschreiben. Diese Zulagen wurden im Rahmen der bilateralen Verträge mit der EU als Ausgleichsmassnahmen eingeführt.
Die Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen haben entscheidend dazu beigetragen, dass sich die Käsewirtschaft in jüngerer Vergangenheit positiv entwickelt hat. Der Absatz von Schweizer Käse konnte in den vergangenen Jahren in erfreulichem Ausmass gesteigert werden, was mit der vom Bundesrat vorgesehenen massiven Kürzung nun gefährdet würde. Zudem besteht vonseiten der internationalen Verpflichtungen keine Notwendigkeit für eine Abschaffung beziehungsweise Kürzung der Zulagen. Denn beide Zulagen sind in der sogenannten Green Box notifiziert und unterliegen daher grundsätzlich keinen Abbauverpflichtungen. Für die Weiterführung der beiden Zulagen spricht zudem die Notwendigkeit, trotz der vollständigen Liberalisierung des Käsemarktes mit der EU im Rahmen der Bilateralen I ab dem Sommer 2007 zwischen den Preisen von zu Käse verarbeiteter Milch und der übrigen Milch ein Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Ohnehin muss ja mit zunehmendem Druck auf die schweizerische Käsewirtschaft gerechnet werden.
Die Milch aus silofreier Produktion bildet die Basis für den Export von Schweizer Käse. Mengenmässig die wichtigsten Käsesorten sind solche aus Rohmilch wie Gruyère, Sbrinz, Emmentaler und Appenzeller, und die Abschaffung der Siloverzichtszulage würde Schweizer Rohmilchkäse schwächen. Zudem haben auch Konkurrenten aus der EU ähnliche Instrumente zur Förderung von Rohmilchkäse. So führt zum Beispiel Österreich ein der Siloverzichtszulage entsprechendes Instrument. Die Siloverzichtszulage gleicht ein Rohstoffhandicap gegenüber der Silomilch aus, das seine Ursache im Wesentlichen in den höheren Produktionskosten für silofreie Milch hat. Rohmilchkäse wird insbesondere auch in Berg- und Randregionen produziert. Eine Abschaffung dieser Zulage würde daher diese Regionen besonders treffen, und indirekt verlöre auch die Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden in Berggebieten an Attraktivität.
Noch eine grundsätzliche Bemerkung zur Arbeit der Kommission: Das Geschäft 06.038, "Agrarpolitik 2011. Weiterentwicklung", ist für Laien eine komplizierte Vorlage, und wir mussten oftmals unter ungünstigen Bedingungen arbeiten. Dies war einerseits der Fall, weil wir zwischen der "Agrarpolitik 2011" und der Unternehmenssteuerreform immer wieder hin und her pendelten, andererseits weil wegen den eidgenössischen Abstimmungen unsere Anwesenheit oftmals gleichzeitig in den Kantonen erforderlich war.
Ich bin mir deshalb nicht sicher, ob die Kommission beim Artikel zu den Parallelimporten die richtige Entscheidung getroffen hat. Nachdem nun das Patentgesetz im Nationalrat behandelt wird und die Parallelimporte dort herausgenommen werden, wäre es eine Überlegung wert, ob wir dies nicht auch so tun sollten.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten auf die Vorlage.