Maissen Theo · Ständerat · 2006-12-19
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Herr Kollege Schiesser hat ja beim Eintreten in einer vorauseilenden Beurteilung gesagt, dass man bei der letzten Revision des Landwirtschaftsgesetzes zu grosse Befürchtungen betreffend die Milchkontingentierung hatte und das nun alles auf bestem Wege sei. Es ist allerdings zu bedenken, dass die Milchkontingentierung gemäss der jetzigen Gesetzgebung noch bis zum 30. April 2009 Gültigkeit hat. Die ganze Phase der Umstellung ist also noch nicht abgeschlossen und eine Beurteilung so deshalb noch nicht möglich.
Nun, Artikel 9, mit dem sich die Kommission offenbar nicht so intensiv auseinandergesetzt hat, hat es in sich. Mit der vorgesehenen Änderung von Artikel 9 wird der Erlass von bundesrätlichen Vorschriften zur Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes bzw. zur Stabilisierung der Angebotsmenge im Rahmen der Aufnahmefähigkeit des Marktes explizit auf den Fall ausserordentlicher Entwicklungen beschränkt, die nicht durch strukturelle Probleme bedingt sind. Hier stellt sich für mich die Frage, ob das ausreichend ist oder ob im Gesetz nicht etwas griffigere und positiver formulierte Bestimmungen zu den Eingriffen des Bundesrates aufzunehmen wären. Diese offene Frage kann nach meinem Dafürhalten erhebliche, heute nicht absehbare Konsequenzen zur Folge haben.
Ich wäre deshalb froh, wenn sich der Bundesrat im Hinblick auf die Beratung im Nationalrat doch noch mit der Interpretation von Artikel 9 Absatz 3 beschäftigten würde, in Bezug auf den Ausstieg aus der Milchkontingentierung. Für mich stehen folgende Fragen hier im Vordergrund: Ist die gesetzliche Grundlage so ausreichend, um zu verhindern, dass die Milchmenge in den ersten Jahren nach der Aufhebung der Milchkontingentierung unkontrolliert ausgeweitet wird? Müssen mit dieser Regelung keine wettbewerbsrechtlichen Einschränkungen durch Massnahmen der Branche erwartet werden? Wäre der Bundesrat bereit, eine Branchenregelung für eine marktgerechte Milchmenge, welche beispielsweise von mindestens drei Vierteln der Milchproduzenten und der Milchverarbeiter beschlossen wird, mit entsprechenden Vorgaben auch für die übrigen Akteure zu unterstützen? Schliesslich ist für mich die Frage: Könnte es der Bundesrat andernfalls verantworten, dass der Milchmarkt infolge der Aufhebung der Milchkontingentierung und der Dynamik des freien Marktes in einer ersten Phase völlig aus dem Gleichgewicht geriete und die Produzenten wie auch die Verarbeiter massive wirtschaftliche Einbussen in Kauf nehmen müssten?
Es wäre wertvoll, wenn man sich mit diesen Fragen, die meines Erachtens offen sind, im Hinblick auf die Beratungen im Nationalrat noch auseinandersetzen könnte, wenn man allenfalls Antworten hätte und gegebenenfalls auch noch Änderungen in diesem Artikel vorsehen würde.