Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-19
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19
Wortprotokoll
Artikel 22a bildet die Grundlage, um auch das Teilzollkontingent Kartoffeln, inklusive Saatkartoffeln, in einer wettbewerbsgerechten Art zu verteilen. Das Versteigerungsverfahren hat sich für die Verteilung des Teilzollkontingents Kartoffelprodukte nach Ansicht des Bundesrates seit 1999 bewährt. Das neue Verteilungssystem soll in zwei Etappen eingeführt werden: Für die Kontingentsperiode 2008 wird das Teilzollkontingent je hälftig nach bisherigem Recht und per Versteigerung zugeteilt, und ab der Kontingentsperiode 2009 sollte es nach dem Willen des Bundesrates vollständig versteigert werden. Der Übergang zum neuen System soll in der Agrareinfuhr- und in der Kartoffelverordnung konkretisiert werden.
Der Bundesrat sieht vor, die Teilzollkontingente nach dem Gebotspreisverfahren zu verteilen. Die Versteigerung könnte zeitlich verschoben in Tranchen durchgeführt werden, um die Bedürfnisse der Importeure zu berücksichtigen. Es wäre dabei weiterhin möglich, die Einfuhr nach Anhörung interessierter Kreise zeitlich gestaffelt freizugeben.
Trotzdem schlägt Ihnen die Kommission vor, Artikel 22a in der Fassung des Bundesrates zu streichen. Konkret heisst das, dass wir die angestrebte ab 2009 vollumfängliche Versteigerung des Zollkontingents von Kartoffeln, inklusive Saatkartoffeln und Kartoffelprodukte, ablehnen. Der Grund: Die Kommission befürchtet, dass die Versteigerungserlöse, [PAGE 1195] die der Bundeskasse zufliessen, mindestens zu einem Teil auf die Konsumenten überwälzt würden. In der Kommission wurde mit 7 zu 5 Stimmen ein Streichungsantrag gutgeheissen. Auslöser waren die negativen Erfahrungen, von denen Produzenten und Handel bei der Versteigerung der Fleischimporte sprechen. Sie haben das heute Morgen eindrücklich vor Augen geführt bekommen. Beim Fleisch hat das BLW eine Rente von 300 Millionen Franken pro Jahr berechnet. Nach zwei Jahren Versteigerung werden diese Berechnungen durch den Versteigerungserlös bestätigt. Etwa die Hälfte der Rente fliesst als Versteigerungserlös in die Bundeskasse.
Die Kommission ist der Überzeugung, dass der Bundesrat mit dem heutigen System das flexiblere Instrument in der Hand hat, um die Importschleusen bei Bedarf mehr oder weniger zu öffnen. Zudem will die Kommission - auch jene sieben Mitglieder übrigens, die der Streichung zugestimmt haben - ihren Entscheid nicht so verstanden haben, dass der Bundesrat künftig keine Versteigerungen mehr veranlassen könnte. Mit einer Streichung von Artikel 22a bliebe es schlicht und einfach bei der bisherigen Kompetenzordnung, und die Flexibilität für den Bundesrat bliebe gewahrt.
Darum bitte ich, hier nicht denselben Fehler zu machen wie bei der Fleischversteigerung, sondern das Kartoffelregime so zu belassen, wie es ist.