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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-19

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist bereit, die Motion RK-NR 04.405, "Scheidungsrecht. Überprüfung der Regelung betreffend Vorsorgeausgleich und Kinderbelange", entgegenzunehmen.

Das heutige Scheidungsrecht ist zwar erst seit dem 1. Januar 2000 in Kraft, es ist also noch ein relativ junges Gesetz. Trotzdem hat eine vom Bundesamt für Justiz durchgeführte Umfrage bei den Gerichten und der Anwaltschaft gezeigt, dass namentlich in den Bereichen Vorsorgeausgleich und Kinderbelange ein Handlungsbedarf besteht. Was die Kinderbelange betrifft, geht es vor allem um die Frage des gemeinsamen Sorgerechtes. Dieses ist heute zwar möglich, setzt aber die Zustimmung beider Ehegatten voraus. Bereits im Zusammenhang mit dem Postulat Wehrli 04.3250 hat sich der Bundesrat bereiterklärt, diese Lösung zu überprüfen, dies im Bewusstsein, dass Fragen des Sorgerechtes ausgesprochen grosse Emotionen wecken, denen der Gesetzgeber kaum je ganz gerecht werden kann.

Etwas anders liegen die Dinge beim Vorsorgeausgleich, d. h. bei der Frage, wie Gelder der beruflichen Vorsorge bei der Scheidung verteilt werden. Hier ist der Grundsatz der hälftigen Teilung dieser Gelder unbestritten. Schwierigkeiten verursachen jedoch Einzelfragen, so beispielsweise im Zusammenhang mit dem Berechnungszeitpunkt und der zunehmenden Internationalität von Scheidungen. Die Praxis wünscht sich hier im Interesse der Rechtssicherheit ein klärendes Wort des Gesetzgebers.

Darüber hinaus stellt sich natürlich immer die Frage, wieweit die Verteilung der Gelder der beruflichen Vorsorge zum Scheidungszeitpunkt zur Disposition der Scheidungswilligen steht. Die diesbezüglichen Ambitionen gehen dabei sehr weit auseinander. Während die einen für möglichst grosse Freiheit eintreten, sehen es andere genau umgekehrt.

Sie wünschen sich ein Gesetz, das die Ansprüche der Ehegatten präzis und zwingend festlegt, sodass für richterliches Ermessen nur wenig Raum bleibt. Hier einen überzeugenden Kompromiss zu finden wird auch in Zukunft nicht ganz einfach sein. Jede Lösung hat auch immer ihre Schattenseiten.

In diesem Sinne ist der Bundesrat mit der Annahme der Motion einverstanden. Die vom Kommissionssprecher genannte offene Formulierung wird also zahlreiche Varianten ermöglichen. Wir werden versuchen, Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt ein salomonisches Urteil vorzulegen.