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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2006-12-19

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Was die Anpassung an den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches anbetrifft, ist die Feststellung richtig: Diese Bestimmungen wurden nicht abgestimmt. Grundlage ist grundsätzlich immer das geltende Recht; aber man hat hier diese Anpassung ganz klar absichtlich nicht vorgenommen; man will eine Harmonisierung bei den Strafbestimmungen des Immaterialgüterrechtes. In der laufenden Revision des Patentgesetzes soll deshalb nicht nur das Nebenstrafrecht des Patentgesetzes, sondern auch das des Urheberrechtes und des Designrechtes usw. geregelt werden. Man regelt es in dieser [PAGE 1217] Vorlage des Patentrechtes unter dem Kapitel "Änderung übrigen Rechtes", und man regelt es an einem Ort, damit man in diesem Bereich eine stimmige Gesetzgebung hat. Das bedingt natürlich auch eine bestimmte Abstimmung beim Inkraftsetzen dieser verschiedenen Gesetze, und ich denke, dieser Inkraftsetzung oder gleichzeitigen Inkraftsetzung - allenfalls braucht es dann noch Koordinationsbestimmungen - ist sicher Rechnung zu tragen. Aber es gibt Teilbereiche, wie Ihre Fragen zeigen, die eigentlich auch im Nationalrat "eingespiesen" werden können.