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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2006-12-19

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Herr Schiesser hat mich mit seinen Beispielen schon etwas provoziert. Er hat den Eindruck erweckt, zumindest bei mir, dass es darum geht, Werke gratis zu bringen, also z. B. einen Film, der einmal gesendet worden ist, wieder zu bringen. Wenn man aber liest, was in Artikel 22a Absatz 2 gemäss Mehrheit steht, dann sieht man, dass es dort heisst: "Als Archivwerk eines Sendeunternehmens im Sinne von Absatz 1 gilt ein auf Ton- oder Tonbildträger festgelegtes Werk, das vom Sendeunternehmen selbst, unter eigener redaktioneller Verantwortlichkeit und mit eigenen Mitteln ...." produziert worden ist.

Wovon reden wir? Wir reden eben nicht von Baumaschinen, Spezialmaschinen, sondern wir reden von Sendungen. Was ist eine Sendung? Eine Sendung - ich gebe jetzt auch Beispiele - ist z. B. ein "Dopplet oder nüt", das vor fünfzig Jahren produziert wurde. Es geht auch um eine Sendung wie "Teleboy", die Kultstatus hatte, oder wie "Benissimo", die zwanzig, dreissig Jahre alt ist. In den kompletten Sendungen treten jede Menge Leute auf, bei denen es sehr schwierig sein wird zu verifizieren, wo sie Urheberrechte haben, mit wem welcher Vertrag und in welcher Formulierung abgeschlossen wurde. Darum geht es. Hier geht es nicht um das Geld, sondern um die Arbeit, die hier geleistet werden müsste, um all das abzuklären. Ich glaube, all die Beispiele, die ich aufgezählt habe, betreffen Sendungen, die irgendeinmal mit Gebührengeldern produziert worden sind und die teilweise Kultstatus erlangten oder immer noch haben. Man will sie wieder zur Verfügung stellen, ohne schwierige Abklärungen machen zu müssen. Das ist das Hauptziel dieser Formulierung.

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