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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-19

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Das Urheberrecht hat die Aufgabe, die Interessen der Urheber, also der Anbieter von Inhalten, von Daten, von Bildern, von Texten, von Tondokumenten usw., und jene der Nutzer auszubalancieren. Sie wissen, dass aufgrund der technischen Entwicklung in den letzten Jahrzehnten der Umgang mit Datenbeständen viel einfacher geworden ist, aber auch der Zugang für die Nutzer ist massiv beschleunigt worden. Diese technische Entwicklung hat auch dazu geführt, dass das Verhältnis der Interessen von Nutzern und Anbietern aus dem Gleichgewicht zu geraten droht; Herr Germann hat ein Beispiel gebracht.

Wir alle sind Urheber, wir sind aber gleichzeitig auch Nutzer und Konsumenten. Damit der Schutz dieser Kreationen und Tätigkeiten, die das Urheberrecht schützt, auch weiterhin angemessen ist, müssen wir unser Urheberrechtsgesetz anpassen. Aber was genau ist denn ein angemessener Schutz? Das ist die grosse Gretchenfrage. Die neuen Informationstechnologien, z. B. das Internet oder das Mobiltelefon, eröffnen unzählige Chancen, aber auch Risiken. All diese Fragen sind an unsere Kommission gestellt worden. Wie wird sichergestellt, dass Künstler und Forscher für ihre Tätigkeit weiterhin einen verdienten Lohn erhalten? Was hat es für Auswirkungen, wenn eine Kopie und ihr Original identisch sind? Welche Befugnisse haben die Nutzer? Wie kann der Zugang zu digitalen Inhalten gesichert werden? Das sind Fragen aus der vielschichtigen Diskussion rund um das Urheberrecht, um die Informationsfreiheit und um den Konsumentenschutz. Die Reaktion auf diese vielfältigen Spannungsfelder sind die zwei erwähnten Abkommen, die wir heute zu genehmigen haben. Ich möchte diese nicht mehr länger darlegen. Es geht auch darum, mit neuen urheberrechtlichen Einschränkungen den aktuellen Bedürfnissen der Werknutzenden und der Konsumentinnen und Konsumenten Rechnung zu tragen.

Die heutige Vorlage ist ein pragmatischer Kompromiss. Das geltende Gesetz, das aus dem Jahre 1992 stammt, enthält nämlich bereits einen bewährten Interessenausgleich. Man ist in die Materialien zu diesem Gesetz gegangen und hat festgestellt, wie damals von den Vertretern aller Interessen darum gekämpft worden ist und man dann diesen Interessenausgleich gefunden hat. Hier schliesst nun der Bundesrat an und möchte den Interessenausgleich auch im digitalen Bereich bewahren. Revisionsanliegen, die sich bereits im vorparlamentarischen Verfahren als umstritten erwiesen haben, betrachtete der Bundesrat als nicht konsensfähig. Sie wurden vom Bundesrat nicht in die Vorlage aufgenommen. Die umstrittenen Anliegen wurden auch von der Kommission nicht aufgenommen, oder sie sind von ihr abgelehnt worden.

Es war interessant: Wir Kommissionsmitglieder, insbesondere ich als Kommissionspräsident, haben von den verschiedensten Seiten Forderungen erhalten, Forderungen über alles Mögliche und fast Unmögliche, gerade in letzter Zeit, als unsere Traktandenliste publik wurde. Die Kommissionsmitglieder haben diese Forderungen auch erhalten. Ich habe festgestellt, dass man sich eher auf den Standpunkt stellte: Das, was der Bundesrat vorschlägt, ist wahrscheinlich besser als die verschiedenen Revisionsbegehren, deren Folgen sehr schwierig abzuschätzen sind. Deshalb der Grundsatz der Kommission: Alles, was nicht direkt mit den internationalen Abkommen zu tun hat und was nicht die Umsetzung dieser internationalen Abkommen betrifft, ist nicht zu berücksichtigen.

Das heisst aber nicht, dass wir uns in der Kommission nicht mit den verschiedenen Begehren auseinandergesetzt haben. Wir haben, wie Herr Stadler heute als Berichterstatter sehr gut dargelegt hat, die verschiedensten Bereiche angehört und sind nun zum Schluss gekommen, Ihnen diesen "Kompromissvorschlag" oder diese "magere Vorlage", wie Sie sagen können, zu unterbreiten. Es ist schwierig - ich gehe davon aus, dass wir das auch in der Detailberatung merken werden -, hier einen Interessenausgleich zu finden, ohne einzelnen Begehren nachzukommen.