Stadler Hansruedi · Ständerat · 2006-12-19
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Ich erlaube mir - ich habe es bereits bei der Vorlage 1 gesagt - zu diesem oder jenem Artikel bestimmte Erläuterungen. Dieser Artikel 24a ist auch wichtig und heute von grosser Bedeutung. Diese Bestimmung trägt den Erfordernissen der modernen Kommunikationstechnologie Rechnung, indem sie ganz bestimmte, technisch bedingte Vervielfältigungshandlungen, die vorübergehend und begleitend sind, vom Schutz ausnimmt.
Die unter den Buchstaben a und b genannten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Diese Bestimmung ist im digitalen Umfeld von grosser Bedeutung; mit dieser Ausnahme wird auch die Verantwortlichkeit der Provider gegenüber dem Inhaber von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Interesse einer effizienten Anwendung der modernen Kommunikationstechnologie eingeschränkt.