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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2006-12-19

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Mit dieser Bestimmung werden die Schranken des Urheberrechtes durch eine Schutzschranke zugunsten von Menschen mit Behinderungen ergänzt. Gemäss Absatz 1 dürfen veröffentlichte Werke in einer Form vervielfältigt werden, die es Menschen mit Behinderungen erlaubt, diese Werke sinnlich wahrzunehmen. Absatz 2 stellt klar, dass solche Werkexemplare auch vervielfältigt und in Verkehr gebracht werden dürfen. Und Absatz 3 sieht vor, dass der Urheber für das Vervielfältigen und Verbreiten solcher Werkexemplare einen Vergütungsanspruch hat, der gemäss Absatz 4 nur über eine zugelassene Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann.

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