David Eugen · Ständerat · 2006-12-19
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Ich möchte die einzelnen Buchstaben durchgehen - vielleicht bestehen bei mir auch Missverständnisse - und Fragen zu den Änderungsvorschlägen stellen, die uns die Minderheit Germann unterbreitet.
Beim ersten Punkt wird beantragt, es dürfe nur die effektive Nutzung berücksichtigt werden. Was heisst das jetzt? Herr Kollege Germann, Sie haben immer wieder mit dieser CD argumentiert und auch den Speicher erwähnt. Wenn wir uns das jetzt mal praktisch vorstellen: Sie wollen die effektive Nutzung berücksichtigen. Da müssen Sie im Speicher einen Zähler einbauen, und dieser Zähler stellt es jeweils fest, wenn Hannes Germann ein Musikstück herunterlädt oder nutzt - ich sage jetzt generell: nutzt. Der Speicher muss dann eine Meldung an einen Server machen, der irgendwo aufgestellt wird und aufschreibt: Jetzt hat Herr Germann ein Musikstück genutzt.
So eine Lösung könnte man wählen, und die Industrie könnte auch eine solche Lösung anbieten, bei der jede einzelne Nutzung gezählt und nachher abgerechnet wird. Aber stellen Sie sich mal vor, was das für einen Überwachungsapparat gibt, wenn wir alle Musiknutzungen, die erfolgen, überwachen und bei jedem Einzelnen abrechnen, was er hier gemacht hat. Das ist eine ganz unmögliche Geschichte. Das ist Big Brother, und das wollen wir nicht, das finde ich falsch. Es hat noch einen anderen Punkt drin: Es wäre auch sehr kostspielig. Diese Apparaturen, diese Zähler usw., müsste ja der Konsument bezahlen. Die ganze Geschichte würde also viel teurer, wenn man es so machen müsste.
Also bleibt effektiv nichts anderes als eine statistische Durchschnittsbetrachtung: Wie häufig werden im Durchschnitt CD beim Musikherunterladen genutzt? Es wird erhoben, sehr genau erhoben und sehr genau kontrolliert, wie diese Zahlen sind. Das ist übrigens nicht nur in der Schweiz so, das wird international gemacht. Es wird berechnet, wie viel Musik, die vergütungspflichtig ist, im Durchschnitt so auf CD abgespeichert wird. Ich gebe Ihnen Recht: Es gibt dann CD, auf denen es viel mehr Musik drauf hat, und CD, auf denen es nur Bilder draufhat, von Ihnen und Kollege Marty - trotzdem müssen Sie zahlen. Aber was ist Ihnen als Konsument jetzt lieber? Diese Durchschnittsbetrachtung? Oder dass Sie über jede einzelne Speicherung eines Musikstücks Rechenschaft ablegen müssen?
Für mich ist die Antwort klar: Wir können hier nicht auf diese so verstandene effektive Nutzung abstellen, wie sie von den Antragstellern vorgeschlagen wird, sondern wir müssen beim bestehenden Gesetzestext und bei der Praxis dazu bleiben, und beim Gesetzestext steht: ".... der aus der Nutzung des Werks ...." Wie die Nutzung im Einzelfall, je nach der Technologie, die eingesetzt wird, berechnet wird, müssen wir der Praxis überlassen. Das ist auch in jedem Einzelfall unterschiedlich. Bei einer Konzertnutzung beispielsweise - wenn Werke aufgeführt werden - ist das einfach festzustellen. Dann hat man die Konzertbesucher; die gehen an ein Konzert, und da kann man die Nutzung sehr präzis feststellen. Viele andere Nutzungen - eben beispielsweise die von Ihnen erwähnte Nutzung durch Kopieren von Musik auf CD - kann man nicht im Einzelfall feststellen. Da muss man eine pauschale Lösung wählen.
Dann Buchstabe d: Hier wird gesagt, man müsse - eigentlich in Abweichung von Buchstabe a - die Entschädigung im Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen, der mit der Erwerbverwendung erzielt wird, berechnen. Das ist für mich schwierig zu verstehen. Wenn jemand ein Auto kauft - um ein anderes Beispiel zu nehmen -, würden Sie mit dieser Regel den Preis davon abhängig machen, wie der Autofahrer das Auto nutzt. Das kann doch nicht sein; das ist nach meiner Meinung keine ökonomisch richtige Lösung. Der Autofahrer soll das Auto so nutzen dürfen, wie er will; entscheidend ist, dass er das Nutzungsrecht erworben hat, wofür er eine Entschädigung zahlen muss. Aber ich glaube nicht, dass massgebend sein kann, wie im Einzelfall die wirtschaftliche Nutzung ist.
In Absatz 4, wenn ich mich dazu noch äussern darf, steht, dass pro Nutzung nur eine Entschädigung geschuldet sei. Wenn es so zu verstehen ist, dass pro Recht, das in Anspruch genommen wird, nur eine Entschädigung geschuldet sei, dann ist das korrekt. Das steht ja jetzt schon im Gesetz, das ist so: Die einzeln genutzten Rechte sind vergütungspflichtig. Wenn aber hier gemeint ist, man könne mehrere Rechte zusammenfassen und dann sagen, dass alles in einen Topf gehöre und nur einmal bezahlt werden müsse, dann wäre es nicht richtig. Es muss jedes Recht, das benutzt wird, abgegolten werden.
In diesem Sinn ist für mich die Formulierung hier - wenn sie so gemeint ist, dass pro Recht eine Entschädigung gezahlt werden muss - überflüssig. Wenn es anders gemeint ist, dann wäre es nach meiner Meinung nicht richtig, dann dürfte man den Satz nicht so ins Gesetz aufnehmen.