Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-19
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Da die Revision der Pflegefinanzierung nicht wie geplant am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann, ist es notwendig, das dringliche Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 bis zum 31. Dezember 2008 zu verlängern. Wir haben ja bereits einmal so entschieden. Der Nationalrat ist uns gefolgt, hat aber eine Differenz geschaffen. Er hat nämlich entschieden, dass die Tarife erstmals am 1. Januar 2007 und danach jährlich der Teuerung angepasst werden sollen.
Ihrer Kommission hat dieser Antrag auch schon einmal vorgelegen, nämlich in der Erstberatung. Wir haben ihn damals aus den verschiedensten Gründen abgelehnt. Trotzdem bitten wir Sie jetzt, dem Nationalrat zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen: Wenn wir uns in den Räten nicht einigen können, tritt bei der Pflegefinanzierung ein vertragsloser Zustand ein. Das wollen wir nicht. Deshalb müssen wir uns dem Nationalrat wohl oder übel anschliessen. Wir sind zwar alle wenig begeistert. Ich möchte zuhanden der Materialien noch ganz klar darauf hinweisen, dass die Anpassung an die Teuerung im KVG keine präjudizielle Wirkung entfalten soll. [PAGE 1197] Es ist der Kommission wichtig, das zu betonen. Noch etwas muss hier erwähnt werden: Wenn wir diese Anpassung an die Teuerung vornehmen, so geht es gesetzestechnisch nicht mehr nur um eine Verlängerung der Übergangsbestimmung, sondern der Erlass muss in Form einer Änderung des KVG ausgestaltet werden. Deshalb ist es so wichtig, darauf hinzuweisen, dass damit keine präjudizielle Wirkung geschaffen werden soll.
In diesem Sinn haben wir uns mit 5 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, uns dem Nationalrat anzuschliessen.