preparatory:AB 71118
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20
Wortprotokoll
Im Gegensatz zu meinem letzten Einzelantrag kann ich diesen Antrag nicht von vornherein zurückziehen, weil es um eine grundsätzliche Frage geht.
In Artikel 188 Absatz 3 wird in der Fassung der Minderheit vorgeschlagen, u. a. die Geltung von Artikel 42 - das heisst die Bestimmung über die Buttereinfuhr, Sie finden sie unverändert im Landwirtschaftsgesetz - bis zum 31. Dezember 2008 zu beschränken. Damit kommen wir zu einem ganz grundsätzlichen Problem. In der Botschaft des Bundesrates auf Seite 6420 wird erklärt: "Die bisherige Regelung der Buttereinfuhr nach Artikel 42 wird wie die Zulagen und Beihilfen auf Ende 2008 aufgehoben." Und: "Eine Verlängerung ist nicht nötig, weil der Butterimport über die allgemeinen Bestimmungen zur Einfuhr .... geregelt werden kann." Das ist richtig. Das ist nicht der Grund für meinen Antrag.
Der Grund für meinen Antrag ist ein ganz anderer, und jetzt kommen wir zum Kern des Problems. Wissen Sie, was das ist? Das ist die Frage, wie der Butterimport zu regeln ist. Denn der Bundesrat hält in dieser Botschaft klammheimlich - die Botschaft ist zwar, Frau Bundesrätin, öffentlich, aber man muss diese Stelle finden, und ich habe sie gefunden - Folgendes fest: "Um den Wettbewerb unter den importierenden Verarbeitungs- und Handelsfirmen zu verstärken, soll die Inlandleistung als Zuteilungskriterium für Importkontingente durch die Versteigerung ersetzt werden." Das ist der wahre Grund für meinen Antrag! Und dieses Problem kann ich nirgends anders thematisieren als jetzt am Schluss der Beratung dieses Landwirtschaftsgesetzes.
Ich muss Ihnen sagen: Es bleibt mir nichts anderes übrig, als diesen Antrag auf Aufhebung von Artikel 42 zu bekämpfen - in der Meinung, dass die bisherige Importregelung beibehalten werden soll. Die geltende Butterordnung ist nämlich ein gutes Beispiel für die mit dem Landwirtschaftsgesetz angestrebte Zielsetzung. Ich verweise Sie auf Artikel 8, der explizit festhält: "Die Förderung der Qualität und des Absatzes sowie die Anpassung der Produktion und des Angebotes an die Erfordernisse des Marktes sind Sache der Organisationen der Produzenten und Produzentinnen oder der entsprechenden Branchen." Und bei der Buttereinfuhr haben wir genau diese Lösung der Branchenorganisation: Die Branchenorganisation regelt aufgrund des vom Bundesamt für Landwirtschaft gewährten Kontingentes, wie die Butter mengenmässig und zeitlich eingeführt werden soll. Diese bewährte Branchenregelung hat zur Folge, dass keine Butterüberschüsse entstehen. Wenn Sie mehr wissen wollen, können Sie mich fragen; dann führe ich das noch etwa zehn Minuten lang aus. Aber ich verzichte jetzt darauf. Diese Branchenlösung funktioniert, und es gibt keinen vernünftigen Grund, dieses bewährte System aufzuheben und durch die Versteigerung zu ersetzen. Weder die internationalen Vorgaben noch allfällige Probleme der Marktpartner geben hiezu Anlass. Ein Versteigerungssystem wäre auch in keiner Art und Weise liberaler als die bestehende Regelung.
Ich wiederhole: Der Antrag auf Aufhebung von Artikel 42 kann nur in dem Sinne verstanden werden, dass man eine neue Lösung will, wie sie in der Botschaft des Bundesrates skizziert ist.
Wir haben Artikel 22a, das heisst die Versteigerung von Kartoffeln, gestrichen. Was für die Kartoffeln billig ist, soll auch für die Butter gelten. Ich erinnere an das fulminante Votum von Kollege Büttiker im Zusammenhang mit Fleisch: Die Motion ist gestartet, und wir haben den Tatbeweis, dass dieses Versteigerungssystem nicht funktioniert. Es heisst, gebrannte Kinder scheuten das Feuer; und weil die Erfahrungen im Fleischbereich eindeutig sind, sollten wir bezüglich der Buttereinfuhr nicht neue Fehler begehen. Aus diesen Gründen stelle ich Ihnen diesen Antrag.
Ich kann ihn zurückziehen, Frau Bundesrätin, wenn Sie mir aufgrund der Erfahrungen, die Sie mit den Versteigerungslösungen gemacht haben, erklären, dass Sie nicht ohne Not vom bisherigen System abweichen werden, sondern dass Sie es weiterlaufen lassen. Dann kann ich den Antrag zurückziehen; dann steht Ihre Erklärung im Amtlichen Bulletin.
Ich möchte noch Folgendes sagen: Sollte es sich im Zusammenhang mit der WTO oder allfälligen bilateralen Abkommen als notwendig erweisen, müssen so oder so sämtliche Importregelungen für Agrarprodukte überprüft und angepasst werden. Deshalb können wir doch bis zu diesem Zeitpunkt zuwarten und müssen am bestehenden Zustand nichts ändern.
Frau Bundesrätin, geben Sie diese Erklärung ab, dann haben wir die Geschichte erledigt.