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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-12-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-12-20

Wortprotokoll

Es geht hier tatsächlich um einen wichtigen Artikel dieser ganzen Vorlage. Die Diskussion hat die Bedeutung auch zum Ausdruck gebracht. Ich möchte auf die heutige Gesetzgebung hinweisen, wo das Parlament ja mit der letzten Revision des Landwirtschaftsgesetzes grundsätzlich beschlossen hat, sämtliche Marktstützungsmassnahmen in den Artikeln 38 bis 42 auf zehn Jahre zu befristen. 2009 würden also sämtliche Marktstützungsmassnahmen auslaufen. Wir haben Ihnen, auch in Berücksichtigung des Auftrages, die Konsequenzen der Aufgabe der Milchkontingentierung per 2009 zu untersuchen - Herr Lauri hat gestern auch darauf hingewiesen -, im September 2005 den sogenannten Milchbericht unterbreitet. Darin haben wir unsere Überzeugung dargelegt, dass wir im Bereich der Milch nicht so weit gehen können, wie das einmal vorgesehen war, nämlich die ganze Milchpreisstützung ab 2009 aufzugeben.

Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat vor, hier, eigentlich als Ausnahme vom Konzept, Stützungsmassnahmen beizubehalten; das ist diese Verkäsungszulage. Die Gründe, weshalb wir diese Zulage aufrechterhalten wollen, liegen vor allem in drei Bereichen:

Der erste Bereich betrifft den Vergleich mit der Butter, mit der sogenannten weissen Linie. Bei diesen Produkten haben wir nach wie vor einen Grenzschutz. Den haben wir im Bereich Käse, der sich ab Mitte 2007 ja öffnet, dann nicht mehr. Deshalb ist die Zulage für die verkäste Milch ein Ausgleich für den fehlenden Grenzschutz im Bereich Käse. Es wurde mehrmals angetönt, dass der Käse ein Exportprodukt ist, bei dem sich wirklich Chancen auftun; einige Käseproduktionen konnten ihre Exportanteile auch steigern. Deshalb ist es richtig, dass wir hier die Stützung nicht aufgeben und eben auch im Vergleich zur Butter mit dieser Zulage einen Ausgleich schaffen.

Ein zweiter Grund, die Stützung aufrechtzuerhalten, war, dass bei einer vollständigen Aufhebung der Marktstützung die Gefahr eines zu grossen Rückganges der Milchproduktion bestünde oder gar ein Strukturbruch drohte. Die Beibehaltung dieser Zulage soll deshalb dazu beitragen, dass der Milchpreis nicht abrupt sinkt und dass weiterhin ein grosser Teil der Milch zu Käse verarbeitet wird. Beim Konzept des Bundesrates haben Sie die konsequente Weiterführung des Umbaus der Marktstützung in die Direktzahlungen. Wir haben heute, im Jahr 2006, noch rund 440 Millionen Franken an Milchmarktstützung, die wir bezahlen, und diese wollen wir konsequent weiter reduzieren. Mit den 10 Rappen hätten wir schlussendlich eine Milchmarktstützung von noch 160 Millionen Franken im Jahr. Das wird, wie gesagt wurde, zum Teil kompensiert, indem wir neu diesen Kuhbeitrag bezahlen. Insofern muss das Ganze wirklich in einem Gleichgewicht stehen.

Es wurde zu Recht auch von Frau Leumann darauf hingewiesen: Wenn man die Verkäsungszulage nicht oder nur etappenweise reduziert, muss das entsprechende Kompensationen beim Kuhbeitrag, bei diesen 600 Franken, zur Folge haben. Sie müssen bei Ihren Entscheiden dann konsequenterweise auch den Zahlungsrahmen berücksichtigen, ob Sie ihn beibehalten und damit kompensieren oder ob Sie ihn erhöhen, was der Bundesrat Ihnen nicht beantragt.

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Nun zur Position der Mehrheit Ihrer Kommission: Ich kann diesen Entscheid grundsätzlich unterstützen. Er entspricht dem Konzept des Bundesrates und stellt die Umlagerung nicht infrage, sondern fasst lediglich eine Verzögerung der Umsetzung ins Auge. Wir haben auf den 1. Januar des nächsten Jahres bereits diese 15 Rappen Verkäsungszulage in Kraft gesetzt. Wenn jetzt nicht sofort auf 10 Rappen reduziert wird, sondern mit einem Zwischenschritt von 12,5 Rappen, können wir damit leben. Es gibt allerdings bei diesem Konzept gegenüber dem Entwurf des Bundesrates Mehrkosten von je 40 Millionen Franken in den Jahren 2009 und 2010. Wie gesagt, wäre das dann bei den RGVE-Beiträgen zu kompensieren. Aber grundsätzlich kann ich dieses Konzept der Mehrheit mit einem stufenweisen Abbau von 15 auf 10 Rappen pro Kilo Milch unterstützen.

Beim Konzept der Minderheit wurde bereits darauf hingewiesen, dass es für die Milchproduzenten und für die Käseproduzenten durchaus wünschbar sein kann, dass diese 15 Rappen bleiben, aber es führt zu einem Ungleichgewicht des Konzeptes. Es führt einmal zu einem Ungleichgewicht innerhalb der verschiedenen Branchen der Landwirtschaft. Ich habe erwähnt, dass dies alles zwischen den Getreide-, Fleisch- und Milchproduzenten in der Botschaft sehr austariert war. Wir haben dann einen einheitlichen RGVE-Beitrag von 600 Franken pro Tier. Auch diese Vereinheitlichung ist natürlich gefährdet, wenn man jetzt Ausnahmen für den Bereich der Käsewirtschaft macht. Es gibt auch innerhalb des Milchbereiches eine ungleiche Situation, nämlich eine zu hohe Stützung von Käse im Gegensatz zu anderer Verwertung.

Schlussendlich möchte ich darauf hinweisen, dass auch im Vergleich zur EU - hier bin ich mit den Ausführungen von Herrn David und Herrn Frick nicht einverstanden - die Stützung massgeblich verstärkt wird. Ich habe schon beim Eintretensvotum gesagt, dass die EU ihre Milchpreisstützungen ebenfalls herunterfährt. Sie hat weit mehr andere Instrumente als wir. Es wird so sein, dass in der EU im Jahre 2010 der Stützungsbetrag noch 0,5 Rappen pro Liter betragen wird und in der Schweiz, sogar nach dem Konzept des Bundesrates, 5 Rappen pro Liter. Wir haben hier also einen immensen Unterschied. Wenn Sie das Konzept der Minderheit unterstützen, wird sich dieser Unterschied in der Stützung natürlich noch verstärken.

Zu den Fragen von Herrn David: Sie haben gesagt, die Gesamtsumme der Direktzahlungen sei etwa die Hälfte des Einkommens. Der Gesamterlös auf dem Markt ist aber etwa 10 Milliarden Franken; somit wären wir mit dem Konzept bei einem Fünftel - und nicht bei der Hälfte - Direktzahlungen an der Gesamtsumme. Bei der Frage des Gleichgewichts habe ich darauf hingewiesen, dass es mit Ihrem Konzept für die Bereiche Milch, Fleisch, aber auch Getreide, Kartoffeln und Hülsenfrüchte problematisch sein könnte. Wir befürchten, dass die Vertreter aller anderen Bereiche auch sagen werden: Wir wollen eine Gleichbehandlung und nicht eine Favorisierung des Käsebereichs. Ich glaube, diese Befürchtungen sind berechtigt.

Zum "Schoggigesetz", das Sie erwähnt haben: Wenn Sie diesen Vergleich heranziehen, dann muss ich sagen, dass es nicht ganz dasselbe ist. Beim "Schoggigesetz" haben wir Stützungen, bei denen es sich um sogenannte Exportsubventionen handelt, die wir mit der "AP 2011" grundsätzlich abschaffen. Hier sprechen wir ja über eine interne Marktstützung und nicht über eine Exportsubvention. Insofern hinkt der Vergleich ein bisschen. Ich bin aber damit einverstanden, dass wir dort noch eine Ausnahme für eine beschränkte Zeit als Exportsubvention zulassen.

Zusammenfassend also nochmals: Ich kann mit dem Konzept der Mehrheit leben, das eine stufenweise Herabsetzung der Verkäsungszulage vorsieht. Ich lehne aber namens des Bundesrates das Konzept der Minderheit ab.