Schwaller Urs · Ständerat · 2006-12-20
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-20
Wortprotokoll
Der Kanton Freiburg, den ich hier im Ständerat mitvertreten darf, hat in den letzten zehn, fünfzehn Jahren grosse Anstrengungen in den Bereichen Zucht, Erhalt von silofreien Zonen und gewerbliche oder artisanale Verarbeitung von Milch in Dorfkäsereien, Alpkäsereien bzw. in nichtindustriellen Betrieben mittlerer Grösse gemacht. Die Erfolge lassen sich sehen. Die Züchter geniessen internationale Anerkennung, und sowohl der Freiburger Gruyère wie auch der Freiburger Vacherin sind auf den Wettbewerb und damit auf den freien Markt Mitte 2007 vorbereitet.
Die Mehrheitsmeinung sowohl zu Artikel 38 als auch zu Artikel 39 untergräbt nun diese Bemühungen. Ich werde in beiden Fällen dem Antrag der Minderheit zustimmen.
In der Sache begründe ich meine Haltung kurz wie folgt:
1. Von allen Instrumenten der Milchmarktstützung ist die Verkäsungszulage nach Artikel 38 als einziges Instrument gegenüber der EU völkerrechtlich klar und unbestritten abgesichert. Es gibt hier keinen Grund, der europäischen Landwirtschaftspolitik vorauseilen zu wollen.
2. Die geplante Umlagerung der Zulage gemäss Artikel 38 und - mit der gleichen Begründung - Artikel 39 in Direktzahlungen und Grünlandbeiträge hat zur Folge, dass die wirtschaftliche Attraktivität für eine auf Produktion ausgerichtete Landwirtschaft sinkt. Denn mit der Mehrheitsmeinung wird das Schwergewicht klar auf eine extensive Bewirtschaftung gelegt. Mit dieser Gewichtsverlagerung, gekoppelt mit der Einführung von Beiträgen pro Milchkuh, werden diejenigen Milchproduzenten am meisten gestützt, die eine tiefe Milchleistung pro Kuh aufweisen. Eine ganz einfache Rechnung: Wenn ich die Verkäsungszulage in einen Kuhbeitrag von zum Beispiel 600 Franken pro Milchkuh umlagere, so bekommt ein Milchproduzent, dessen Kühe durchschnittlich 8000 Kilogramm Milch pro Jahr geben, rund 7,5 Rappen Stützung je Kilogramm Milch. Ein Produzent, dessen Kühe durchschnittlich nur 5000 Kilogramm Milch geben, bekommt dann umgerechnet rund 12 Rappen je Kilogramm Milch. Der Abbau der Milchmarktstützung und deren teilweiser Umbau in Beiträge pro Kuh bestrafen also vor allem die Züchter.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die geplante Umlagerung jene Landwirte am meisten trifft, die in professioneller Art und Weise auf die Produktion von Nahrungsmitteln und Agrarrohstoffen setzen. Es sind dies eben diejenigen Landwirte, die erstens grosse Investitionen in die Produktionseinrichtungen getätigt haben oder tätigen, die zweitens bereit sind, ein grosses, marktbedingtes wirtschaftliches Risiko zu tragen, und die drittens Rohstoff als Grundlage für die Wertschöpfung der inländischen Verarbeiter produzieren. Diese Landwirte sind von der geplanten Umlagerung der Marktstützung besonders negativ betroffen. Das ist für mich problematisch.
Die Unterstützung des Minderheitsantrages zu Artikel 38 und, wie gesagt, dann eben auch des Minderheitsantrages zu Artikel 39 ist klar im Interesse der produzierenden Milchwirtschaft, die meines Erachtens in unserem Land weiterhin Zukunft hat.