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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2006-12-20

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Kollege David hat immer gesagt: Die Minderheit will, die Minderheit will, die Minderheit will .... Ich möchte hier mit aller Deutlichkeit festhalten, dass ich bei der Minderheit bin. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir die Verkäsungszulage von 15 Rappen bis 2011 weiterführen sollen, und ich bin ebenfalls der Meinung, dass wir die 3 Rappen für die Non-Silage bis 2011 weiterführen sollen. Diese beiden Anträge habe ich in der Kommission gestellt, sie sind dann auch von den entsprechenden Mitgliedern gutgeheissen worden. Ich habe in meinem Eintretensvotum begründet, weshalb ich für diese Minderheiten eintrete. Meine Gründe unterscheiden sich ein bisschen von denen, die Herr David erwähnt hat. Aber das ist nicht so wichtig.

Wo ich nicht mehr bei der Minderheit David bin, das ist beim Zahlungsrahmen, beim Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel. Dort habe ich dann eine andere Meinung. Ich habe nämlich diese beiden Anträge in der Kommission nicht gestellt, ohne mir Überlegungen gemacht zu haben, wie die Ausfälle zu kompensieren sind. Ich möchte Ihnen daher beliebt machen, die Erhöhung der Beiträge für Milchkühe, die ja vom 1. Januar 2007 von 400 auf 600 Franken erhöht werden sollen, hinauszuschieben bis 2011 und dann erst diese Direktzahlungen zu erhöhen. Ich spreche hier nur von der Milchkuhzulage und nicht von den Fleischkühen, denn es scheint mir, dass Zulagen, welche innovative Leistungen unterstützen, bei den Milchkühen sinnvoller eingesetzt sind, als wenn man einfach den Betrag für die Kühe aufstockt. Dort könnte man diesen Betrag kompensieren. Wir alle wissen ja, dass Schweizer Käse im Ausland einen ausgezeichneten Ruf geniesst. Es können durchaus auch neue Sorten kreiert und auf den Markt gebracht werden. Ich bin mir bewusst, dass davon auch die Industriemilch profitiert. Diese Kürzungen können wir aber nicht über das Gesetz regeln, denn das ist Sache der Verordnung.

Deshalb hatte ich keine andere Möglichkeit, als den Betrag beim Zahlungsrahmen einzugeben. Wenn mein Minderheitsantrag beim Zahlungsrahmen durchgeht, heisst das, dass diese 200 Franken pro Milchkuh nicht ausbezahlt werden, [PAGE 1233] bis man auf die in der neuen Botschaft vorgesehenen 10 Rappen hinuntergeht, die ab 2011 Gültigkeit hat.

Es war mir einfach ein Anliegen, hier noch festzuhalten, dass ich grundsätzlich von einem anderen Konzept ausgegangen bin als dem, das Herr David jetzt vorgestellt hat.