Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-20
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20
Wortprotokoll
Die Ausgangslage bei Artikel 27b präsentiert sich bezüglich des Importes patentgeschützter Produktionsmittel und landwirtschaftlicher Investitionsgüter wie folgt: Der Bundesrat will beim geltenden Recht bleiben, während die Mehrheit eine sektorielle, auf das Landwirtschaftsgesetz beschränkte Regelung will. Die Minderheit Sommaruga Simonetta dagegen bevorzugt eine generelle Lösung in Artikel 9a des Patentgesetzes. Wenn Frau Sommaruga das begründet, müssen wir Seite 46 der Fahne aufschlagen. Das sind die beiden Modelle, die sich gegenüberstehen, also auf den Seiten 8 und 46 - Artikel 9a - der Fahne.
Dass der Nationalrat just dieser Tage die Beratungen über die Revision des Patentgesetzes führt, ist zwar reiner Zufall, macht die Sache aber nicht wirklich einfacher. Was das Verfahren betrifft, schlage ich vor, die Versionen von Mehrheit und Minderheit einander gegenüberzustellen. Darum geht es hier und jetzt; wir müssen einen Richtungsentscheid fällen.
Der Lösung der Kommissionsmehrheit ging aufgrund mehrerer Anträge zu Artikel 24a, aber auch zu anderen Artikeln, eine intensive Diskussion voraus. Über allem stand der Wille, der Landwirtschaft nicht nur über Direktzahlungen, sondern auch durch Reduktion auf der Kostenseite entgegenzukommen. Die jetzt vorliegende Lösung der Kommissionsmehrheit basiert auf einem Vorschlag des Bundesamtes für Landwirtschaft, der nach der Ämterkonsultation im Bundesrat auf der Strecke geblieben ist. Die Kommission hat aber ausdrücklich gefordert, dass man diese Lösung beraten kann.
Wo liegt beim heutigen Regime die Problematik? Heute sind Parallelimporte nur bei nicht durch immaterialgüterrechtlich geschützten Produkten sowie Produkten mit abgelaufenem Schutz, also z. B. bei sogenannten Generika im Pharmabereich, möglich. Davon betroffen sind auch landwirtschaftliche Produktionsmittel wie Pflanzenschutzmittel, Dünger, Futtermittelzusätze sowie Saat- und Pflanzgut. Die Zulassung von Parallelimporten für immaterialgüterrechtlich geschützte landwirtschaftliche Produktionsmittel würde dazu beitragen, dass die Preise in der Schweiz, vor allem aber natürlich die Produktionskosten, sinken. In seinem Bericht "Parallelimporte und Patentrecht. Regionale Erschöpfung" vom 3. Dezember 2004 weist der Bundesrat darauf hin, dass mit der Einführung der regionalen Erschöpfung im Patentrecht das Potenzial der in Tabelle 8 der Botschaft - das ist auf Seite 6377 - aufgeführten frei importierbaren Pflanzenschutzmittel erweitert würde, da auch unter Patentschutz stehende Produkte in die Liste aufgenommen werden könnten.
Nach Auffassung des Bundesrates wäre eine nach Produkten differenzierte Lösung mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar. Eine Ausweitung auf die regionale oder auf die internationale Erschöpfung würde die Forschung nicht tangieren, da Lizenzgebühren während der Schutzdauer nach wie vor an die Schutzrechtsinhaber bezahlt werden müssen.
In der Schweiz war bis anhin die Frage der Erschöpfung immaterialgüterrechtlich geschützter Produkte im Bundesgesetz über die Erfindungspatente nicht geregelt. Das Bundesgericht hat indessen die Auffassung vertreten, dass im Patentrecht die nationale Erschöpfung gilt. Gemäss Botschaft zur Änderung des Patentgesetzes vom 23. November 2005 ist vorgesehen, die nationale Erschöpfung rechtlich zu verankern. Dieser kleine Exkurs war nötig, um nachher die Diskussion auf einer fundierten Basis führen zu können.
Darum und weil mit einer regionalen Erschöpfung, wie sie die Minderheit vorsieht, die WTO-Regeln tangiert würden, plädiert die Kommissionsmehrheit für eine separate Regelung der Parallelimporte patentgeschützter landwirtschaftlicher Güter im Landwirtschaftsgesetz. Mit dieser sektoriell klar abgegrenzten Regelung will die Mehrheit verhindern, dass für ausländische Produktionsmittel, die im Schweizer Markt abgesetzt werden, wegen der hohen Kaufkraft zu hohe Margen abgeschöpft werden. Unter den landwirtschaftlichen Produktionsmitteln sind namentlich importiertes Saat- und Pflanzgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel gegenüber den umliegenden Ländern um 20 bis 25 Prozent teurer. Aktuell zahlen die Bauern in der Schweiz für identische Produktionsmittel gegenüber den Nachbarstaaten um rund 90 Millionen Franken höhere Preise. Das mag in Anbetracht des gesamten Kostenvolumens vielleicht nicht sehr viel sein. Aber immerhin: Könnten 30 bis 40 Millionen Franken Sparpotenzial genutzt werden, so wäre das allemal [PAGE 1225] besser, als weiterhin überhöhte Preise auf patentgeschützte Importprodukte zu bezahlen.
Bei den Futtermitteln kann das noch weit höhere Potenzial wegen der bestehenden Schutzzölle freilich nicht genutzt werden. Ohnehin stellt sich bei den Futtermitteln die Frage, ob es sich zum Beispiel bei in der Schweiz aufgezogenen Schweinen, die ausschliesslich importierte Futtermittel bekommen, immer noch um echte Schweizer Schweine, also Swiss porcs, handeln würde. Aber diese Frage ist, wie gesagt, zurzeit wegen des Zollschutzes noch hypothetisch.
Bei landwirtschaftlichen Investitionsgütern nach Absatz 2 von Artikel 27b handelt es sich um Traktoren, Maschinen, Stall- und andere Einrichtungen sowie Geräte. Auch wenn Parallelimporte vor allem in diesem Bereich bereits heute möglich sind, muss angefügt werden, dass hier Patente nicht selten zum Schutz von vertikalen Vertriebssystemen dienen. In diesem Bereich liegt das theoretische Einsparpotenzial deutlich höher als bei den Produktionsmitteln, nämlich irgendwo im dreistelligen Millionenbereich.
Das will freilich nicht heissen, dass das ganze Kostensenkungspotenzial mit der neuen Regelung genutzt werden könnte. Aber es ist ein wichtiges Signal für unsere Bäuerinnen und Bauern. Die Politik will ihnen helfen, die Kosten zu senken und damit an Wettbewerbsfähigkeit zu gewinnen, und will ihnen damit zusätzliche Chancen im Inland, aber auch auf den Exportmärkten eröffnen. Der Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz ist auch eine Kampfansage gegen den nach wie vor zunehmenden Einkaufstourismus entlang der Grenze.
In diesem Sinne mache ich Ihnen beliebt, sich der Lösung der Mehrheit anzuschliessen. Mit der internationalen Erschöpfung, wie wir sie vorschlagen, verletzen wir keinerlei internationale Abkommen. Alles ist weiterhin möglich. Die Version der Minderheit mit der regionalen Erschöpfung ist unserer Ansicht nach problematisch, vor allem gegenüber der WTO. Und die nationale Erschöpfung, wie sie der Bundesrat will, hilft unseren Bauern leider nicht weiter.