Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-12-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-12-20
Wortprotokoll
Das war ja genau die Befürchtung, die ich geäussert hatte, die sich jetzt halt schon mit diesen Einzelanträgen bewahrheitet, dass wir natürlich nebst den 30 Millionen Franken für den Silageverzicht und [PAGE 1239] nebst der Verkäsungszulage nun in allen Bereichen halt auch wieder Bedürfnisse nach der Aufrechterhaltung von Subventionen auf dem Tisch haben.
Dieser Antrag Maissen wurde in abgeänderter Form in der WAK diskutiert; dort betraf er nämlich alle Exportsubventionen. Der Antrag ist jetzt einfach auf den Viehbereich beschränkt, aber es geht um ein- und dasselbe. Wir wollen das abschaffen, weil wir überzeugt sind, dass Exportbeiträge den Markt verfälschen. Sie vermitteln insbesondere der Produktion falsche Signale, und sie verfälschen den Inlandmarkt. Das war übrigens auch in der Vernehmlassung einer der Gründe, weshalb hier eine breite Zustimmung der Vernehmlassungsteilnehmer geäussert wurde; unter anderen war es auch Ihr Kanton, der hier sein Einverständnis darlegte.
Wir haben bei der Qualität der Zucht- und Nutztiere in den letzten Jahren grosse Fortschritte gemacht. Heute haben wir gerade mit den qualitativ hochstehenden Zuchttieren im Export eine Zukunft, die gut ausschaut, und der Bund unterstützt ja weiterhin die züchterischen Grundlagen zur Verbesserung der Viehbestände. Das scheint mir auch richtig zu sein. Im Bereich der Viehwirtschaft ist deshalb nebst der Unterstützung bei der Züchtung und Forschung der Grenzschutz das entscheidende Stützungsmittel, nicht aber die Exportbeiträge. Heute haben wir rund 4000 Stück Vieh im Export, die betroffen sind, wir haben alleine mit der EU im Jahre 2004 ein bilaterales Rinderkontingent über 4600 Tiere beschlossen. Damit ist das abgedeckt. Das verbessert konkret die Exportmöglichkeiten von Nutztieren. Dazu kommt, dass reinrassige Zuchttiere weiterhin ohne jegliche Zollbelastung in die EU exportiert werden können.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, diesen Antrag abzulehnen und konsequent - in Befolgung der Aufhebung von Artikel 26 - hier nicht für die Zucht- und Nutztiere eine Ausnahme zu machen.