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Lauri Hans · Ständerat · 2006-12-20

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20

Wortprotokoll

Dem Rat ist meine Interessenbindung als Verwaltungsrat der Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld bekannt.

Ich gestatte mir, gerade zum letzten Argument von Frau Kollegin Fetz eine Ausführung zu machen. Wenn Sie jetzt von der offenbar exaltierenden Entwicklung der Ausgaben für die Landwirtschaftspolitik sprechen, so muss ich Sie korrigieren. Wenn Sie anschauen, was in den letzten zwei Zahlungsrahmen effektiv zur Verfügung gestellt wurde und das in Vergleich setzen zu dem, was jetzt mit der "AP 2011" beantragt wird, und wenn Sie nicht bloss davon ausgehen, was wir hier beschlossen haben, sondern von dem, was tatsächlich nach Abzug der Entlastungsprogramme und nach anderen Sparprogrammen übrig bleibt, so werden Sie feststellen, dass im Vergleich zur Periode 2000 bis 2003 beim Zahlungsrahmen der "AP 2007" eine Verminderung in der Grössenordnung von etwa 350 Millionen Franken stattgefunden hat. Es ist also nicht mehr, sondern weniger.

Wenn Sie den Vergleich - wiederum bezüglich der effektiven Ausgaben - zwischen "AP 2007" und "AP 2011" gemäss Antrag des Bundesrates machen, stellen Sie fest, dass in diesem Antrag des Bundesrates ganze 40 bis 50 Millionen Franken mehr beantragt werden. Wenn Sie jetzt noch eine andere Überlegung machen, wenn Sie beispielsweise die [PAGE 1242] alte AP nehmen und die Teuerung aufrechnen und das mit dem neuen Betrag vergleichen, dann sehen Sie, dass man weit, weit hinter der Teuerungsentwicklung zurückgeblieben ist. Sie werden feststellen, dass selbst dann, wenn man die Strukturbereinigung von 2,5 Prozent mit einrechnet, auf der Stufe des bäuerlichen Haushaltes weniger zur Verfügung steht. Das ist Fakt. Ich habe mir doch gestattet, das hier noch ganz kurz anzufügen.

Nun aber, wenn Sie gestatten, zum Thema, das hier eigentlich verhandelt wird, nämlich zum Zucker: Die wesentlichen Unterschiede zwischen den beiden Konzepten hat der Kommissionspräsident richtig dargestellt. Der Bundesrat möchte auf den Leistungsauftrag verzichten. Er möchte ihn teilweise durch einen kulturspezifischen Flächenbeitrag und durch einen flächengebundenen Ausgleich ersetzen, auch wiederum als Beitrag an den Pflanzer - Ausgleich deshalb, weil die EU-Zuckermarktordnung uns hier neue Vorgaben macht. Die Mehrheit der Kommission möchte, dass auch Beiträge an die Fabriken gezahlt werden können. Und hier, Frau Kollegin Fetz, muss ich Ihnen gleich sagen: Das ist keine Subventionierung der Fabriken; ich wehre mich gegen diesen Ausdruck. Diese Mittel kommen mit dem Erlös aus dem Zuckerverkauf - selbstverständlich nach Abzug der Betriebskosten und der Investitionen - wiederum den produzierenden Bauern zugute. Das ist der Mechanismus.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass wir jetzt nicht von Kleinigkeiten im Landwirtschaftsbereich sprechen, sondern wir sprechen von der Zuckerwirtschaft, die in unserem Land wesentlich ist. Der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen. Ich will seine Zahlen nicht wiederholen, nur eine ergänzend dazufügen: Die beiden Zuckerfabriken haben einen Inventarwert von je deutlich über einer halben Milliarde Franken. Es sind sehr grosse Fabriken, auf vielen Hektaren aufgestellt. Sie sehen also, es ist schon am Platz, mit grosser Ernsthaftigkeit an diese Geschichte heranzutreten.

Nun möchte ich angesichts der knappen Zeit nur noch einmal auf den Kern der Argumentation zugunsten der Mehrheit zurückkommen. Die Zuckerfabriken sind hochspezialisierte Werke. Sie können keine andern Güter herstellen, ohne dass man wiederum einige Hundert Millionen Franken in die Hand nähme. Sie können nichts anderes als Zucker produzieren. Sie sind also auf einen kontinuierlichen Fluss von Zuckerrüben in die Fabriken angewiesen. Wenn der ausbleibt, dann stehen die Fabriken still. Es ist richtig, was Frau Forster gesagt hat: Dank grossen unternehmerischen Anstrengungen, dank wesentlichen Investitionen und wesentlichem Kostendruck ist es in den letzten Jahren gelungen, die Fabriken immer produktiver werden zu lassen. Es ist ihnen auch gelungen, sich einen bestimmten finanziellen Freiraum zu erarbeiten. Aber, Frau Kollegin Forster, der wäre in kürzester Zeit weg, wenn wir nicht auf andere Weise sicherstellen könnten, dass die Zuckerrübenbauern weiter bei dieser Ackerfrucht bleiben. Weil das so ist, müssen wir Sie wirklich bitten, uns zur Erhöhung der Handlungsfreiheit - das ist das Entscheidende - die Möglichkeit zu belassen, eben auch für die Verarbeitung im Rahmen eines gegenüber bisher deutlich reduzierten Leistungsauftrages einen Beitrag zu kriegen. Das Risiko, das man eingeht, wenn wir hier nicht rasch reagieren könnten, wäre ein rasches Absinken der Produktion auf dem Feld, mit der Konsequenz, dass die Fabriken sehr schnell grosse Probleme kriegen würden.

Ein letzter Punkt: Wir sind hier nicht in einem Überschussbereich; wir können die Zuckerproduktion ohne Schwierigkeiten absetzen. Die Qualität, die wir produzieren, ist verlangt. Das sehen wir daran, dass die ausländischen Kontingente, die zur Verfügung stehen, nicht ausgeschöpft werden - teilweise sogar bei weitem nicht.

Denken Sie also auch hier an den Konsumenten, der offenbar an dieser Qualitätsware interessiert ist, und eröffnen Sie die Möglichkeit, auch in der Zukunft Verarbeitungsbeiträge einzusetzen.