Haller Ursula · Nationalrat · 2007-03-05
Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-05
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir zuerst eine Vorbemerkung. Der Ständerat und der Nationalrat haben in der vergangenen Sommersession beschlossen, für die Durchführung der Euro 2008 einen Verpflichtungskredit von höchstens 82,5 Millionen Franken zu bewilligen, wovon 45,7 Millionen Franken für die Sicherheit zu reservieren sind. Die Kosten des hier zu diskutierenden Assistenzdienstes sind also nicht Gegenstand dieser Vorlage. Sie sind bereits durch die im Rahmen des Bundesbeschlusses über Beiträge und Leistungen des Bundes an die Euro 2008 bewilligten Kredite abgedeckt bzw. können durch das VBS im Rahmen der ordentlichen Kredite aufgefangen werden.
Beim vorliegenden Bundesbeschluss geht es um den Einsatz der Armee im Assistenzdienst. Die Uefa Euro 2008 beginnt am 7. Juni 2008 mit dem Eröffnungsspiel in Basel und endet am 29. Juni 2008 in Wien mit dem Finalspiel. Die 31 Spiele finden in Basel, Bern, Genf, Zürich, Innsbruck, Klagenfurt, Salzburg und Wien statt. In Zusammenarbeit mit der Armee wurde bereits im Herbst 2005 ein militärischer Leistungskatalog, welcher als Grundlage für die Planung des Assistenzdienstes dient, erstellt. Sämtliche Leistungen der Armee zugunsten ziviler Behörden erfolgen nach dem Prinzip der Subsidiarität, womit die Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden liegt und die Armee keinen Ordnungsdienst leistet. Übrigens sind die Voraussetzungen für einen Assistenzdienst der Armee gemäss Artikel 67 des Militärgesetzes laut Bundesrat erfüllt, dies unter anderem auch deshalb, weil die vorhandenen Polizeikräfte der vier Austragungsorte trotz interkantonaler Unterstützung nicht ausreichen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Gemäss Bundesrat soll aber im direkten Umfeld der Stadien, an zentralen Orten in den Innenstädten sowie an Bahnhöfen und Flughäfen ein direkter Kontakt zwischen uniformierten Angehörigen der Armee und Besuchern der Euro 2008 wenn immer möglich vermieden werden. Im Einzelnen soll die Armee Aufgaben im Bereich des Objektschutzes übernehmen. Sie soll die Polizei mit Personal und Material bei der Durchführung von Eskorten und Personenschutzaufgaben unterstützen, den Luftraum überwachen, also den Luftpolizeidienst ausüben, sich bereithalten für die Katastrophenhilfe und Aufträge im Bereich der Logistik und des Geniedienstes übernehmen. Der Assistenzdienst dauert längstens vom 2. bis zum 28. Juni und umfasst Miliz- und Berufsformationen bis zu einem Maximalbestand von 15 000 Angehörigen der Armee.
Der Ständerat war hier Erstrat und hat das Geschäft in der Wintersession mit 32 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen [PAGE 21] gutgeheissen. In den Augen der Kommissionsmehrheit - die Kommission hat mit 17 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen diesem Bundesbeschluss zugestimmt - ist dieser subsidiäre Einsatz erforderlich, um den Bedürfnissen der Austragungskantone gerecht zu werden und allen voraussehbaren, aber vor allem auch nicht voraussehbaren Szenarien gerecht zu werden.
Ich bitte Sie im Namen der SiK unseres Rates, den Nichteintretensantrag der Minderheit Lang, den wir jetzt von Herrn Lang begründet erhalten, abzulehnen und auf die Vorlage einzutreten.