Müller Philipp · Nationalrat · 2007-03-05
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-05
Wortprotokoll
Die Fraktion der FDP schliesst sich der Kommissionsmehrheit und damit dem Ständerat an.
Bei den ausserparlamentarischen Kommissionen wird - Sie haben es gehört - zwischen sogenannten Behördenkommissionen einerseits und Verwaltungskommissionen andererseits unterschieden. Der Unterschied besteht darin, dass die Behördenkommissionen Entscheidungskompetenzen haben, während die Verwaltungskommissionen lediglich beratende Funktion haben.
In der Variante der Kommissionsminderheit werden beide Arten von Kommission erfasst, in der Variante des Ständerates und der Kommissionsmehrheit werden nur die Behördenkommissionen mit Entscheidungskompetenzen der Unvereinbarkeit unterstellt. In der Kommission des Ständerates wurde grundsätzlich die Frage diskutiert, ob die Unvereinbarkeitsregelung an und für sich überhaupt sinnvoll sei. Die FDP-Fraktion schliesst sich den Überlegungen der ständerätlichen Kommission ebenfalls an: Ausserparlamentarische Kommissionen, so sie denn nicht inflationär ins Leben gerufen werden, können durchaus einen sinnvollen Wissenstransfer ermöglichen, sei es von den Parlamentsmitgliedern in die Kommission oder auch umgekehrt. Es darf also auch die Frage gestellt werden, ob es wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, diesen Transfer vollumfänglich zu unterbinden.
Damit aber noch vor den Wahlen im Oktober des laufenden Jahres Klarheit geschaffen wird, unterstützt die FDP-Fraktion im Grundsatz die Präzisierung von Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes. Wie erwähnt und im Sinne der grundsätzlichen Überlegungen über den Sinn der Unvereinbarkeitsregelung schliesst sich die FDP-Fraktion dem Ständerat bzw. der Kommissionsmehrheit an. Den Antrag Marti Werner lehnt die FDP-Fraktion ab.