Marti Werner · Nationalrat · 2007-03-05
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-05
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen nicht einen Minderheitsantrag, sondern einen Einzelantrag. Dieser Einzelantrag lag der Kommission nicht vor. Er sieht nur im letzten Halbsatz von Artikel 14 Buchstabe e eine Änderung des bisherigen Rechtes vor, indem er die "beherrschende Stellung" des Bundes präziser definiert. Bis zur Formulierung "sofern dem Bund eine beherrschende Stellung zukommt" entspricht mein Antrag dem bisherigen Recht. Danach wird die Bedeutung von "beherrschende Stellung" präzisiert: Eine beherrschende Stellung des Bundes "liegt insbesondere auch dann vor, wenn eine Organisation oder eine Person des öffentlichen oder privaten Rechts massgeblich direkt oder indirekt durch den Bund finanziert wird".
Weshalb diese Präzisierung? Unvereinbarkeitsbestimmungen haben das Ziel und den Zweck, die Unabhängigkeit des Parlamentes zu gewährleisten. Man soll nicht an entscheidender Stelle Vollzugsaufgaben des Bundes wahrnehmen und gleichzeitig im Parlament sitzen und dort über die eigenen Rahmenbedingungen bestimmen. Einen an und für sich niedlichen Fall hat die Kommission bei Artikel 14 Buchstabe c behandelt. Dort gibt es sogar noch eine Meinungsverschiedenheit bei der Frage, ob die Unvereinbarkeitsbestimmung nun gelte, je nachdem, ob der Kommission Entscheidkompetenz zukomme oder nicht. Dort, wo es aber effektiv ans Eingemachte geht, nämlich bei den Krankenkassen, weist das Parlamentsgesetz in seiner Anwendung und in seiner Auslegung eine eklatante Lücke auf, die mit meinem Antrag geschlossen werden soll. Krankenkassen nehmen im Rahmen der Grundversicherung, und nur darum geht es, Verwaltungsaufgaben wahr. Dies ist spätestens seit dem Gutachten der Professoren Rhinow und Kägi anerkannt, und ich habe seither niemanden mehr gehört, der dieser fundierten Rechtsauffassung zu widersprechen versucht hätte.
Das Parlament selbst setzt den Rahmen für die Leistungserbringung bis ins letzte Detail fest. Aufgrund des Obligatoriums sind alle Versicherten verpflichtet, die Prämien zu bezahlen, welche wiederum aufgrund staatlicher Preise festgelegt werden. Die Finanzierung der Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung erfolgt somit durch den Staat. Gleichwohl können Verwaltungsräte der Krankenkassen und deren Vertreter Mitglieder des Parlamentes sein und damit die rechtlichen Voraussetzungen mitbestimmen - dies, obwohl auf ihre Unternehmungen beim Vollzug dann lediglich Aufgaben zukommen.
Der Grund für diese absurde Lösung, die im Parlamentsgesetz enthalten ist, liegt darin, dass eine Unterscheidung gemacht wird bei der beherrschenden Stellung des Bundes. Wenn der Bund Organisationen direkt finanziert, ist eine Unvereinbarkeit gegeben; wenn sie wie im vorliegenden Falle indirekt, über Obligatorium und Zwangsprämien, finanziert werden, schliesst man eine Unvereinbarkeit aus. Wenn nun die Krankenkassenprämien direkt in die Bundeskasse bezahlt und dann von der Bundeskasse an die Krankenkassen fliessen würden, könnten die Krankenkassenvertreter nicht Mitglieder des Parlamentes sein. Wenn die Kassen aber die Krankenkassenprämien wie im geltenden Recht direkt einziehen, dürfen ihre Vertreter Mitglieder des Parlamentes sein.
Diese absurde Rechtslage, die sich weder politisch noch rechtlich rechtfertigen lässt, soll durch meinen Antrag ausgeschlossen werden. Ich denke, dass dieser Antrag auch von den Verwaltungsräten der Krankenkassen mitgetragen werden sollte, denn es ist unverständlich, weshalb sie einerseits vorgeben, die Interessen der Krankenkassen zu vertreten, die Vollzugsaufgaben wahrnehmen müssen, und andererseits im Parlament dann selbst wieder die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Kassen mitbestimmen wollen.
Dieser Antrag sollte aber zumindest auch von der SVP mitgetragen werden, denn die SVP unterlässt es ja in keinem Moment, vom Filz zu sprechen und gegen den Filz anzukämpfen. Wenn wir in unserem Land eine eklatante Interessenvertretung zwischen Politik und Geschäft haben, dann im Krankenkassenwesen. Das können wir mit diesem Antrag unterbinden. Da erwarte ich zumindest von der SVP, dass sie hier konsequent ist und meinen Antrag unterstützt. Wenn sie das nämlich nicht macht, dann macht sie das übliche Spiel: Sie haut auf die Kleinen ein, und die Grossen lässt sie laufen.
In diesem Sinn ersuche ich Sie, meinen Antrag zu unterstützen und diese eklatanteste Interessenverquickung, die wir in diesem Parlament haben, zu beseitigen.