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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-03-06

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-03-06

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat die Frage, welche Sie jetzt innerhalb des Differenzbereinigungsverfahrens mit dem Ständerat beraten, zusammen mit den Energieperspektiven diskutiert. Die Energieperspektiven hat er im Sinne der Nachhaltigkeit diskutiert und entsprechend eine Strategie beschlossen. Innerhalb der Nachhaltigkeit stellen sich zwei Probleme, die miteinander im Konflikt stehen: die Versorgungssicherheit einerseits und die Klimapolitik andererseits.

Was die Versorgungssicherheit angeht, geht der Bundesrat davon aus, dass wir in eine Stromlücke hineinlaufen, und zwar auch dann, wenn wir für neue Kernkraftwerke sind. Erstens vergeht eine ziemlich lange Frist, bis sie gebaut werden, zweitens sind sie mit einem fakultativen Referendum belastet - oder beglückt, je nachdem, wie man es sieht. Es ist also letztlich nicht sicher, ob ein hier beschlossenes Kernkraftwerk auch in einer Volksabstimmung gutgeheissen würde. Sogar wenn man so schnell wie möglich ein neues KKW bauen würde und wenn alle dafür wären, würden wir, das ist die Überzeugung des Bundesrates, in eine Stromversorgungslücke geraten. Deswegen sind wir für Gas- und Dampfkraftwerke. Diese aber kollidieren mit klimapolitischen Interessen: Sie stossen ungeheure Mengen an CO2 aus, und wir müssen mit diesem Problem fertigwerden. Hier schliesst sich der Bundesrat dem Ständerat und Ihrer Kommission an. Er ist damit einverstanden, dass 100 Prozent des CO2-Ausstosses kompensiert werden müssen.

Ich muss hier in einer Klammerbemerkung sagen, dass das CO2-Gesetz vorgesehen hätte, dass energieintensive Betriebe, wie es Kraftwerke zur Produktion von Strom durch Gas tatsächlich sind, nicht zu 100 Prozent kompensieren müssen, wenn sie die Abgabe nicht bezahlen. Das Parlament hat das damals in das Gesetz hineingebracht. Wenn das Parlament nun sagt, Gaskraftwerke müssten zu 100 Prozent kompensieren, kann man sich fragen, ob es sich mit diesem Bundesbeschluss nicht einfach über das damals beschlossene Gesetz hinwegsetzt. Deswegen muss ich sagen, dass die Lösung, die Ihre Kommission gefunden hat, im Sinne des Gesetzes ist, indem nämlich die ganze Systematik beibehalten wird: Zunächst ist die Abgabe zu bezahlen; wenn sie nicht zu bezahlen ist, findet man eine Vereinbarung, wie die Kompensation erfolgt. Von daher ist die Lösung Ihrer Kommission sehr viel besser als die des Ständerates, weswegen ich Sie ersuche, dem Antrag Messmer nicht zuzustimmen. Das betrifft den ersten Teil dieses Antrages, die 100-prozentige Kompensation.

Nun kommt der zweite Teil: Wie nimmt ein Gaskraftwerk die Kompensation vor, wenn es die Abgabe nicht bezahlt, wenn also darüber verhandelt wird? Die Mehrheit der Kommission und auch der Ständerat schlagen vor, dass höchstens 30 Prozent der Emissionszertifikate im Ausland erworben werden dürften. Wenn das beschlossen wird, dann kann kein Gas- und Dampfkraftwerk gebaut werden. Wer also gegen diese Werke ist, schliesst sich dieser Meinung an. Ich habe Ihnen dargelegt, dass der Bundesrat entschieden nicht dieser Meinung ist, denn es braucht diese Institutionen. Beachten Sie dabei, dass es klimapolitisch überhaupt keinen Unterschied macht, wo nun dieses CO2 in die Atmosphäre entweicht, ob das in der Schweiz oder in Norditalien oder in Deutschland geschieht.

Wir müssen einfach wissen: Wenn wir eine Lösung finden, die es den Unternehmen nicht erlaubt, hier auf solche Weise nach wirtschaftlichen Kriterien Strom zu erzeugen, dann tun sie das im Ausland; die Bernischen Kraftwerke haben bereits angekündigt, dass sie wegen dieser Bestimmung die entsprechende Investition in Deutschland tätigen würden. In Deutschland sind Gaskraftwerke sehr viel willkommener als bei uns, weil sie dort in Konkurrenz zu Kohlekraftwerken stehen, die noch sehr viel mehr CO2 ausstossen als Gaskraftwerke. Klimapolitisch macht es keinen Unterschied; es ist dieselbe Menge CO2, die entweicht. Also bleibt nur das versorgungspolitische Argument. Damit wir die Stromversorgung hier garantieren können, wollen wir eine Lösung, die es auch tatsächlich ermöglicht, dass hier ein solches Werk gebaut wird; deswegen der Antrag des Bundesrates, dass bei den Verhandlungen über die Kompensation das Kriterium der Wettbewerbsfähigkeit übernommen wird.

Nun hat Herr Freysinger ebenfalls einen Antrag gestellt; er will diese Frage ohne einen solchen Zusatz einfach dem Bundesrat überlassen. Dieser Antrag scheint uns der offenere zu sein.

Wir schliessen uns dem Antrag Freysinger an und ersuchen Sie, diesem zuzustimmen.