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Keller Robert · Nationalrat · 2007-03-06

Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag Freysinger zu folgen. Der Grund dafür: An der UREK-Sitzung hat sich nach unserer Auffassung ein Fehler eingeschlichen; Sie haben ja jetzt einen Teil der Anträge der Mitglieder gehört. Wir waren wie der Ständerat der Auffassung, dass der CO2-Ausstoss der Gaskombikraftwerke voll kompensiert werden muss. Eine Zahlung der CO2-Abgabe ohne Kompensation kommt also nicht infrage. Sie kennen die Höhe: 35 Franken pro Tonne CO2. Aber gescheiter zu werden ist ja nicht verboten. Auch die Wirtschaft teilt unsere Auffassung. Wir wollen doch nicht den Gesamtausstoss von CO2 erhöhen, die Wirkung der CO2-Abgabe einfach verpuffen lassen und so weiter Druck auf die Wirtschaft aufbauen.

Auch aus rechtlicher Sicht ist der Antrag unserer Kommission nicht überzeugend. Die Bedingungen sind ja im CO2-Gesetz festgelegt, und vielleicht müssen wir in der Differenzbereinigung dieses Gesetz auch noch anpassen. Auch hier kann sich die Lage natürlich verändern. Darum ist es sinnvoll, wenn der Abgabesatz für Kompensationen im Inland und im Ausland durch den Bundesrat festgelegt wird. Wir trauen dem Bundesrat Augenmass zu; er hat Augenmass, davon sind wir überzeugt. Gaskombikraftwerke werden und müssen eine Übergangslösung sein. Der Brennstoff ist teuer, und die Lieferung ist nicht immer sicher. Die Produktionskosten liegen in der Grössenordnung von 5 Rappen. 100 Prozent Kompensation im Ausland brächte eine Verteuerung um 0,9 Rappen, die CO2-Abgabe - Sie wissen das - eine Verteuerung um 1,5 Rappen, und 100 Prozent Kompensation im Inland Kosten in der Grössenordnung von 4,5 Rappen. Der Unterschied: Faktor 5.

Der Entscheid für eine Produktionstechnologie ist ja ein strategischer Entscheid über die zukünftigen Stromkosten, aber auch ein strategischer Entscheid über die Versorgungssicherheit. Das ist wichtig für unser Land und wichtig für unsere Wirtschaft.

Zusammengefasst: Gaskraftwerke sind eine Übergangslösung, sie müssen eine Übergangs- bzw. Notlösung sein. Der Ersatz für die ältesten Kernkraftwerke wird leider, leider nicht vor 2020 am Netz sein. Wir brauchen Strom, und zwar nicht aus Frankreich, Deutschland oder Italien, wo keine Kompensation verlangt wird. Es muss uns möglich sein, die Stromlücke bei voller Kompensation zu füllen, allenfalls mit Gaskombikraftwerken.

Stimmen Sie dem Antrag Freysinger zu, er garantiert uns eine tragbare Lösung.