Baader Caspar · Nationalrat · 2007-03-06
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06
Wortprotokoll
Mit dieser parlamentarischen Initiative verlangen wir mehr Demokratie in der Aussenpolitik, im Klartext: eine Ausweitung des Staatsvertragsreferendums, d. h. des obligatorischen Referendums.
Die Bundesverfassung schreibt heute in Artikel 140 Absatz 1 Litera b vor, dass nur "der Beitritt zu Organisationen für die kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften" - also das heisst der Beitritt zur EU oder zur Nato - obligatorisch dem Volk und den Ständen vorgelegt werden muss. In allen anderen Fällen gilt nach Artikel 141 Absatz 1 Litera d der Bundesverfassung nur das fakultative Referendum. Das heisst, mit 50 000 Unterschriften kann eine Volksabstimmung verlangt werden, und - was ganz wichtig ist - es braucht kein Ständemehr dazu. Die Kantone haben also in all diesen Fällen nichts zu sagen.
Heute werden von der Regierung mit Ratifikation durch das Parlament immer mehr Staatsverträge abgeschlossen, welche uns zwingen, bestehendes, ja sogar künftiges fremdes Recht zu übernehmen. Zum Teil unterwerfen wir uns mit solchen Verträgen sogar internationalen Gerichtsentscheiden und anerkennen damit, zumindest indirekt, fremdes Richterrecht. Typisches Beispiel ist das Schengener Abkommen. Mit diesem Abkommen müssen wir nicht nur heutiges Recht, sondern auch den sogenannten Schengener Acquis übernehmen, der uns verpflichtet, künftige Rechtsentwicklungen zu akzeptieren. Besonders störend ist, dass mit diesem Schengener Abkommen in die Autonomie der Kantone eingegriffen wird; ich erinnere Sie an die Polizeihoheit der Kantone, an die Nacheile, welche ausländische Polizisten über die Grenze hinweg auf das Gebiet der Kantone machen können, an den Datenaustausch usw. Es wird also in die Autonomie der Kantone eingegriffen, ohne dass sich die Kantone im Rahmen eines obligatorischen Referendums mit erforderlichem Ständemehr zu diesem Abkommen hätten äussern können. [PAGE 53]
Am Schluss haben die Kantone auch noch die Entscheide des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen, der beispielsweise bei Auslegungsfragen unter europäischen Ländern einen Entscheid fällt, der auch auf die Schweiz Auswirkungen hat. Sie müssen beispielsweise die Umsetzung im Rahmen der internationalen Nacheile auf ihrem Gebiet dulden. Zudem ist eine starke Tendenz spürbar, bei internationalen Verträgen möglichst viele Bestimmungen und Konventionen als zwingendes Völkerrecht zu erklären.
Damit verlieren Volk und Stände Stück für Stück an Selbstbestimmungsrecht, ohne dass sie im Rahmen des obligatorischen Referendums etwas dazu sagen können. Als jüngstes Beispiel will uns ja die EU, kaum hat das Schweizervolk das Osthilfegesetz angenommen und der EU eine Milliarde Franken zugesichert, gestützt auf das seinerzeitige Freihandelsabkommen aus dem Jahre 1972 ihr Steuerregime aufzwingen und unser föderalistisches Steuersystem aushebeln; dies auf Aufforderung und mit Unterstützung der Linken in diesem Parlament. Auch hier wird wieder Recht uminterpretiert, ohne dass Volk und Stände etwas dazu sagen können.
So darf es nicht weitergehen. Unsere parlamentarische Initiative ist heute wichtiger denn je. Es genügt nicht, einfach formalistisch auf das Gleichgewicht zwischen innerstaatlicher und überstaatlicher Rechtsetzung, auf völkerrechtliche Verträge mit landesrechtlichen Bestimmungen zu verweisen, wie die Kommission das macht. Es geht hier vielmehr darum, dass für alle Verträge, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Souveränität und die Unabhängigkeit der Kantone und unseres Landes haben, ein obligatorisches Referendum, das heisst die zwingende Mitsprache des Volkes, eingeführt wird. Es geht also darum, ein Zeichen für mehr Demokratie bei internationalen Verträgen zu setzen.
Ich bitte Sie deshalb auch im Interesse des Minderheitsschutzes, dieser Initiative Folge zu geben.