Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2007-03-06
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-06
Wortprotokoll
Der Initiant verfolgt mit seiner Initiative zwei Ziele. Einerseits will er einen garantierten Mindestlohn von 3500 Franken festlegen, andererseits ein Höchsteinkommen, welches das Zehnfache des Mindestlohnes nicht übersteigen darf. Die Kommission hat sich in Kenntnis der Studien der Professoren Gerfin und Leu über die Problematik der Mindestlöhne, d. h. der existenzsichernden Massnahmen, des Initiativtextes angenommen. Sie hat jedoch auf eine Diskussion über die Working Poor und über die zu treffenden Massnahmen verzichtet. Dies führte auch dazu, dass eine Minderheit die Annahme der Initiative empfiehlt, eine satte Mehrheit Ihnen jedoch vorschlägt, der parlamentarischen Initiative aus juristischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen keine Folge zu geben. Lassen Sie mich dies kurz erläutern.
1. Für die Mehrheit und mit ihr auch für eine beachtliche Zahl der Vertreter der Minderheit, d. h. auch der Vertreter der Gewerkschaften in der WAK, muss die Festlegung der Mindestlöhne zum Kernauftrag der Sozialpartner gehören. Es ist Aufgabe der Sozialpartner, die branchenspezifischen Mindestlöhne zu verhandeln und sich für existenzsichernde Löhne einzusetzen. Die Vertreter der Gewerkschaften machten denn auch in der Kommission darauf aufmerksam, dass sie dem Anliegen, wie es Kollege Zisyadis formuliert hat, wenig abgewinnen. Ihre Strategie beruht denn auch auf der Festlegung der Mindestlöhne über Gesamtarbeitsverträge. Auch sind für sie die Begleitmassnahmen bezüglich [PAGE 51] Lohndumping infolge der Einführung der Personenfreizügigkeit von Bedeutung. Sie machen geltend, dass eine gesetzlich fixierte Mindestlohngrenze den regionalen Unterschieden nicht gerecht wird. Dieser Argumentation von Vertretern der Minderheit schliesst sich die Kommissionsmehrheit an.
2. Die Kommissionsmehrheit erachtet die sozialpartnerschaftlichen Bemühungen zur Erhöhung der Mindestlöhne als wichtig und zentral. Denn Unternehmen, die ihr Überleben nur dank der indirekten zusätzlichen Unterstützung der Sozialhilfe, also einer indirekten Subvention durch den Staat, sichern können, sind für unsere Volkswirtschaft von sehr geringem Nutzen. Wir wissen, dass Lohnsubventionen problematisch sind, aber dennoch weniger in den Arbeitsmarkt eingreifen als gesetzlich geregelte Mindestlöhne. Existenzsichernde Löhne sollten in unserem wohlhabenden Land eine Selbstverständlichkeit sein. Diese sind aber - je nach Region und je nach Höhe der Lebenshaltungskosten - unterschiedlich, worauf uns auch die Gewerkschaften aufmerksam gemacht haben.
3. Die Kommissionsmehrheit ist sich der Problematik der Working Poor bewusst, ist aber der Auffassung, dass die Bekämpfung dieses Problems nicht über die Regulierung des Arbeitsmarktes erfolgen kann.
4. Die festgelegte Höhe von 3500 Franken ist im OECD-Kontext, auch wenn die Mindestlöhne im internationalen Bereich kaufkraftbereinigt sind, als sehr hoch zu werten und führt zu einer Verdrängung gewisser Arbeitnehmer aus dem Arbeitsmarkt.
5. Die Festlegung von Mindestlöhnen hat nach Ansicht der Kommissionsmehrheit negative Auswirkungen auf die Beschäftigungspolitik in unserem Land. Verschiedene OECD-Studien belegen denn auch, dass ein hoher Mindestlohn zu einer Reduktion der Beschäftigung führt. Es ist in der Tat zu befürchten, dass Unternehmungen ihre Produktionsstätten ins Ausland verlagern oder dass wir trotz Verschärfung des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit einer wachsenden Schattenwirtschaft konfrontiert werden.
6. Die hohe Flexibilität des Arbeitsmarktes würde mit der Annahme der Initiative massgeblich eingeschränkt, dies nicht nur im Bereich der Mindestlöhne, sondern sehr wohl auch im Bereich der Höchsteinkommen.
Damit komme ich auf den zweiten Punkt der Initiative, die Festlegung einer Höchsteinkommensgrenze auf das Zehnfache des Mindestlohnes, zu sprechen. Die Kommissionsmehrheit unterstreicht einmal mehr - zum jetzigen Zeitpunkt ist das sehr wohl von Bedeutung, finden doch heute verschiedene Generalversammlungen statt -, dass die Bezüge gewisser Wirtschaftskapitäne unerhörte Höhen erreicht haben. Sie ist allerdings der Meinung, dass auch hier der gesetzgeberische Weg, wie ihn Kollege Zisyadis vorschlägt, nicht der richtige ist. Denn dieser Weg würde erhebliche Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz mit sich bringen. In Wirklichkeit ist es Sache der Aktionäre und nicht des Staates, lohnpolitische Auswüchse in der Unternehmensführung zu verhindern. Die Kommissionsmehrheit weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die bevorstehende Revision des Aktienrechtes den Aktionären ermöglichen wird, eine wirksame Kontrolle über die Löhne der Unternehmensführung auszuüben.
Die Aktienrechtsrevision ist bekanntlich ja auch Ausdruck einer neu entstandenen Auseinandersetzung zwischen den Eigentümern und dem Management der grossen Publikumsgesellschaften. Das Problem der hohen Bezüge ist primär ein Problem der grössten, international tätigen Global Players, nicht eines der CEO und der Inhaber von KMU, die gesamthaft das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden und zahlenmässig und volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung sind. Die Aktienrechtsrevision wird es uns erlauben, diese Probleme zu behandeln. Wir brauchen dazu kein neues Gesetz, wie es der Initiant nun vorschlägt. Auch die Festlegung einer Obergrenze auf das Zehnfache des Mindestlohnes entspricht nicht der ökonomischen Realität. Letztlich ist die Festlegung eines Maximallohnes auch eine Einschränkung der Möglichkeit, in der Schweiz hochqualifiziertes Personal einzustellen.
Aus all diesen Überlegungen schlägt Ihnen die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen vor, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Noch ein Wort zur Kommissionsminderheit, die ihren Antrag selber begründet hat. Ein Teil dieser Kommissionsminderheit akzeptiert diese parlamentarische Initiative nicht deshalb, weil sie vom Inhalt überzeugt ist - wir können danach inhaltlich nichts verändern, auch in der zweiten Phase nicht; ich habe einleitend darauf hingewiesen, dass selbst Gewerkschafter den Weg über die Sozialpartnerschaften als den richtigen betrachten -; diese Kommissionsmitglieder lehnen den Entscheid der Mehrheit ab, weil die Frage der Working Poor nicht in diesem Zusammenhang in der Kommission aufgenommen wurde.
Ich lade Sie ein, gemäss der Kommissionsmehrheit der Initiative keine Folge zu geben.