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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2007-03-06

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Bäumle keine Folge zu geben.

Die Minderheit der Kommission - Sie haben es eben von Frau Kollegin Menétrey-Savary gehört - teilt die Ansicht des Initianten, dass erstens das Restrisiko eines Kernkraftwerkes sehr klein sei, ein Schadenfall aber zu unermesslichen ungedeckten Schäden führen könne; zweitens sei die heutige Versicherungsdeckung mit 1 Milliarde Franken zu gering; drittens stehe auch die in der Revision diskutierte Versicherungsdeckung von 1,8 oder 2,25 Milliarden Franken - statt wie bisher 1 Milliarde - in keinem Verhältnis zu den möglichen Schäden; viertens müsse deshalb die Deckung auf die 500 Milliarden Franken ausgedehnt werden, und zwar auch für Zwischenlager, Tiefenlager sowie für bestehende Anlagen nach vierzigjähriger Betriebsdauer.

Die Mehrheit der Kommission ist demgegenüber der Meinung, dass mit der vorgeschlagenen Ratifizierung der internationalen Haftpflichtübereinkommen und einer angemessenen Erhöhung der Deckungssumme das getan wird, was in der Abwägung des Risikos einerseits und der Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit andererseits vertretbar und notwendig ist. Diese Meinung wird in Anbetracht folgender Tatsachen vertreten:

1. Ohne die Tragik herunterspielen zu wollen: Ein Grossereignis hat sich wegen veralteter Technologie bisher einzig in Tschernobyl ereignet.

2. Die schweizerische Deckungssumme liegt bereits heute über dem europäischen Durchschnitt. Es ist Europa, das sich an die Schweiz anpassen will.

3. Mit einer höheren, über dem europäischen Mass liegenden Deckungssumme sind höhere Produktionskosten und Stromkosten verbunden, denn die Prämien für diese erhöhte Versicherung würden voll auf die Kosten durchschlagen. Diese höheren Kosten wären eine Beeinträchtigung der Produktionsstätten, der Wettbewerbsfähigkeit schweizerischer Standorte. Damit wäre auch eine Benachteiligung der schweizerischen Wirtschaft verbunden. Die Konsequenz wäre, dass sowohl die Stromwirtschaft wie auch andere Wirtschaftszweige im Ausland investieren würden. Die Abhängigkeit vom Ausland würde also zusätzlich gefördert und damit die schweizerische Versorgungssicherheit unnötig gefährdet; dies, ohne dass für die Umwelt etwas getan worden wäre.

4. Mit einer nichtversicherbaren Deckungssumme von 500 Milliarden Franken, wie sie der Initiant vorschlägt, würde der Bau neuer Anlagen, aber auch der Weiterbetrieb bestehender Anlagen über vierzig Jahre hinaus von vornherein massiv erschwert, ja voraussichtlich verhindert. Ich unterstelle - erlauben Sie mir das -, dass das wahrscheinlich auch das Ziel der Initiative ist.

5. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission übersieht die Initiative schliesslich auch die Tatsache, dass eine zusätzliche Versicherungsdeckung nicht zusätzliche Sicherheit schafft. Die Sicherheit der schweizerischen atomaren Anlagen beruht auf einem verantwortungsvollen Betrieb durch qualifiziertes Personal, auf guter Aufsicht auch von Bundesseite, sorgfältigem Unterhalt und Investitionen in die Sicherheit nach dem jeweils neuesten Stand der Technik.

6. Wir sollten nichts übers Knie brechen, wenn doch eine Botschaft zur Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes ins Haus steht. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen, die Botschaft des Bundesrates sollte im Spätsommer unseren Räten zugeführt werden.

Ein Letztes noch: Herr Kollege Bäumle hat die CO2-Abgabe bzw. deren Kompensation bezüglich möglicher Gaskombikraftwerke neu ins Feld geführt. Meiner Ansicht nach - das wurde in der Kommission nicht diskutiert und war dort nicht auf dem Tisch - ist aber eine Haftpflichtversicherung für betriebliche Störungen und deren Auswirkungen nicht zu vergleichen mit der CO2-Abgabe oder mit der Kompensation [PAGE 45] über Zertifikate bezüglich möglicher fossil-thermischer Kraftwerke in der Schweiz, das ist etwas anderes.

Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Bäumle keine Folge zu geben.