Rutschmann Hans · Nationalrat · 2007-03-06
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 41 ist zur selbstständigen Ausführung von Arbeiten der amtlichen Vermessung ein eidgenössisches Staatsexamen erforderlich. Wie bisher wird also die Patentprüfung für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer beibehalten. Dies hat sich auch bewährt. Die Geometer sind auch im Rahmen der amtlichen Vermessung tätig, wofür sie eine gute Ausbildung nötig haben. Mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung ist diese gute Qualitätsausbildung gewährleistet.
Neu möchte der Bundesrat und mit ihm der entsprechende Berufsverband zusätzlich noch ein Register einführen. Die Gründe dafür haben Sie vorhin von Kollege Aeschbacher und auch von Herrn Bundesrat Schmid gehört. Ich möchte diese nicht wiederholen. Den Befürwortern geht es aber nicht um eine zusätzliche Ausbildung, sondern um ein Instrument für die Qualitätskontrolle der Arbeit und um ein Instrument, das es ermöglicht, fehlbare Mitglieder zu disziplinieren.
Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragt Ihnen, auf dieses Register zu verzichten. Mit der Auflage, dass ein selbstständiger Geometer über einen Hochschulabschluss und damit über das Geometerpatent verfügen muss, wurde bereits eine sehr hohe Hürde eingebaut. Es gibt nur wenige Berufe, welche zur Berufsausübung zwingend einen Hochschulabschluss verlangen. Sodann wird die Qualitätssicherung der Arbeit in einem hohen Mass von der Wirtschaft und vom Wettbewerb geprägt. Geometer werden teilweise in einem harten Konkurrenzkampf von den Gemeinden als Grundbuchgeometer gewählt. In diesem Auswahlverfahren spielen auch die charakterliche Eignung und mit Sicherheit die Zuverlässigkeit eine grosse Rolle. Ein Geometer, welcher pfuscht, kann sich wohl kaum am Markt behaupten.
Die heutige Lösung mit dem Geometerpatent hat sich seit vielen Jahren bewährt. Die Vermessung in der Schweiz gilt als sehr zuverlässig. Es sind auch keine Fälle bekannt, welche eine Änderung oder eine Verkomplizierung des bisherigen Systems erfordern. Mit der Einführung eines Registers wird jedoch nach Ansicht der Kommissionsmehrheit eine neue, eine bürokratische Organisation aufgebaut. Der Einsatz des Berufsverbandes für dieses Register legt auch ein bisschen den Verdacht nahe, dass damit etwas Heimatschutz und etwas Standespolitik betrieben werden soll, wie das vorhin Kollege Brunner erwähnt hat.
Konsequenterweise müsste man aus den gleichen Gründen auch Register für viele andere freierwerbende Berufsausübende einführen wie beispielsweise für Ingenieure, Architekten, Geologen, Unternehmensberater usw. Alle Vertreter dieser Berufe sind auch für die Öffentlichkeit tätig und könnten theoretisch ebenfalls Schäden anrichten. In einer Zeit, in der man von mehr Markt, weniger Vorschriften und weniger Bürokratie spricht, liegt dieses Register quer in der Landschaft.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen.