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Brunner Toni · Nationalrat · 2007-03-06

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06

Wortprotokoll

In Artikel 41 - und in der Folge dann auch in Artikel 45 - geht es allein um die Frage, ob es gemäss Geoinformationsgesetz ein Register für Ingenieur-Geometer geben soll oder nicht. Der Bundesrat und die Minderheit sind eher der Ansicht, es brauche ein solches Register. Die Mehrheit, zu der auch die Mitglieder der SVP-Fraktion in der Kommission zählen, ist der Ansicht, es brauche das geplante Register nicht. Unserer Ansicht nach schafft dieses Vorhaben unnötige neue Bürokratie, die stark nach einer Schutzbestimmung für eine einzelne Berufsgruppe riecht; nicht ganz von ungefähr, denn diese Bestimmung ist wohl auch ins Gesetz gerutscht, weil die entsprechende Berufsgruppe bei der Ausarbeitung des Gesetzes involviert war. Aber wir können es ihnen natürlich nicht verargen - man kann es ja versuchen.

Für uns scheint ein solches Register aber überflüssig. Geometer benötigen eine gute Grundausbildung; sie benötigen auch Weiterbildungsmöglichkeiten, damit über die gesamte Zeit ihrer Arbeit eine gute Qualität gewährleistet ist. Diese ist ja schliesslich massgebend für die Erfüllung der Aufgaben, und gemäss Gesetzentwurf bestehen die Anforderungen an einen Geometer in einem erfolgreich bestandenen Staatsexamen, mit oder ohne Register. Dies wiederum gewährt die sicherlich geforderte Qualität. Wir sind uns ganz bestimmt einig darin, dass wir uns hier in einem sensiblen Bereich bewegen und dass hier saubere Arbeit geleistet werden muss. In diesem Bereich ist diese Anforderung letztlich unverzichtbar, in diesem Punkt herrscht durchaus Übereinstimmung.

Daher stammt wohl auch die Idee eines eigenen Registers, das, wenn es aufgebaut werden soll, natürlich auch mit zusätzlichem Aufwand geführt werden muss, neue Kosten verursacht, neue Überprüfungen nötig macht, die Einsetzung einer Kommission nach sich ziehen wird und so weiter und so weiter. Von mir aus gesehen ist eine gute Qualifikation, ist eine gute, überzeugende Arbeit die Voraussetzung dafür, dass wir auf das geplante Register verzichten können. Wenn jemand schlechte Arbeit leistet, wird es der Markt von sich aus regeln. Niemand stellt jemanden, von dem man weiss, dass er schludrig arbeitet, für Vermessungen an.

Auf ein solches Register können wir getrost verzichten.