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Stump Doris · Nationalrat · 2007-03-06

Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt das Eintreten auf diese Vorlage. Die SP anerkennt die Bedeutung der Geodaten und der Geoinformationen als Grundlagen für behördliche und privatwirtschaftliche Planungen, Massnahmen und Entscheidungen aller Art. Die SP-Fraktion unterstützt deshalb ein Geoinformationsgesetz, das den neuen Artikel 75a der Bundesverfassung konkretisiert. Mit der in diesem Gesetz festgelegten Geoinformationsstrategie wird die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertiger und aktueller Geoinformation für Verwaltung, Wirtschaft und Private erhöht. Ich möchte trotzdem auf einige Probleme hinweisen, die bei der Umsetzung des Gesetzes beachtet werden müssen.

Der erste Punkt betrifft den Datenschutz: Geoinformationen per se sind nicht besonders schutzbedürftig, aber Geodaten [PAGE 38] lassen sich leicht mit Personeninformationen verknüpfen, was bezüglich des Datenschutzes problematisch werden könnte. In Artikel 11 wird festgelegt, dass die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz auch für die Geobasisdaten des Bundesrechtes gelten. Diese Regelung geht weiter als die heutige, denn diese Bestimmungen gelten dann auch für die Kantone und die Gemeinden, soweit es sich um Geobasisdaten des Bundesrechtes handelt. Der vorberatenden Kommission wurde von der Verwaltung auch die für die Verordnung vorgesehene Festlegung der Öffentlichkeitsstufen für jeden Geobasisdatensatz vorgelegt, und die Kommission kam zum Schluss, dass die Anliegen des Datenschutzes offenbar ernst genommen und in Absprache mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten sorgfältig umgesetzt werden.

Der zweite Punkt, zu dem ich etwas sagen möchte, betrifft die Flurnamen: Artikel 7 mit dem Titel "Geografische Namen" hat in der Kommission ausführlich zu reden gegeben. Der Artikel ist sehr allgemein gehalten und besagt, dass der Bundesrat Vorschriften über die geografischen Namen erlässt sowie die Zuständigkeiten, das Verfahren und die Tragung der Kosten regelt. Diese Formulierung lässt offen, wie diese Regulierungen aussehen sollten. Es gibt Befürchtungen, dass der Bundesrat bzw. das zuständige Amt sich allzu stark in die Namensgebung der Gemeinden und der Kantone einmischen und zum Beispiel der Vereinheitlichung, der Harmonisierung wegen mundartliche und lokale Namensgebungen durchsetzen oder umgekehrt mundartliche Begriffe zu hochsprachlichen umformulieren will. Es ist unklar, in welche Richtung diese Regelung gehen soll.

In der Kommissionssitzung wurde vonseiten der Verwaltung ausgeführt, dass keine Harmonisierung der Namensgebung beabsichtigt sei. Ich bitte den Bundesrat, diese Haltung zu bestätigen und festzuhalten, dass die Ausführungen in der Botschaft vom 6. September 2006 nicht dazu führen werden, dass bisher geläufige geografische Namen aus Prinzip harmonisiert werden müssen.

Der dritte Punkt betrifft das Register für Ingenieur-Geometer und -Geometerinnen: Die SP-Fraktion unterstützt in diesem Punkt die Kommissionsmehrheit nicht, sondern will die Führung eines Registers zur Sicherung der Qualität bei den aktiven Ingenieur-Geometern und -Geometerinnen. Darauf werden wir dann im Besonderen beim Minderheitsantrag, beim Änderungsantrag, noch zu sprechen kommen.

Grundsätzlich unterstützt die SP-Fraktion Eintreten auf diese Vorlage.