Cathomas Sep · Nationalrat · 2007-03-07
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt im Bereich der Mindestanforderungen an die Gesamtbilanz mit 12 zu 9 Stimmen, am Beschluss dieses Rates festzuhalten.
In der Kommission gab es keinen Minderheitsantrag, und der Einzelantrag Menétrey-Savary steht jetzt zum Entscheid. Der Entscheid der Kommission bedeutet, dass die Anforderungen an den Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz nicht mit Anforderungen an den Nachweis sozial annehmbarer Produktionsbedingungen ergänzt werden sollen. Die Kommission sieht die Mindestanforderungen an den Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz als vertretbar an; dies nicht zuletzt, weil es dafür klare Kriterien gibt. Dagegen bereitet die im Beschluss des Ständerates und im Antrag Menétrey-Savary enthaltene Anforderung an die soziale Dimension der Produktionsbedingungen grosse Probleme.
Die soziale Dimension der Nachhaltigkeit ist nicht genormt, und es gibt in diesem Bereich keine allgemein geltenden Kriterien und auch keine anerkannte Praxis. Auch andere Länder kennen keine solchen Vorschriften. Zudem wissen wir bereits heute, dass unsere Landwirtschaft von Beginn an nicht genügend produzieren kann und dass wir bei der Produktion von Biotreibstoffen vom Import abhängig sein werden. Dabei wird die geforderte Prüfung der ökologischen Gesamtbilanz bereits etliche Probleme und Mehraufwand nach sich ziehen. Die gemäss Beschluss des Ständerates geforderte Prüfung der sozialen Produktionsbedingungen wird als nicht umsetzbar beurteilt. Wenn diese Forderung trotzdem als gesetzliche Regelung verankert wird und dann auch angewendet werden muss, ist davon auszugehen, dass die Biotreibstoffe aus Entwicklungsländern nicht mehr importiert werden, denn negative gesellschaftliche Auswirkungen in diesen Ländern könnten nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Wie Herr Bundesrat Merz bereits erwähnt hat, muss der Einfluss der Schweiz auf die internationalen Biotreibstoffmärkte relativiert werden: Der gesamte schweizerische Bedarf an Bioethanol für eine flächendeckende fünfprozentige Benzinbeimischung würde weniger als ein Prozent der brasilianischen Produktion an Biostoffen ausmachen. Eine rein schweizerische Massnahme hat somit praktisch keine Auswirkung auf den Weltmarkt. Herr Bundesrat Merz hat auch erwähnt, dass die ETH den Auftrag für die Ausarbeitung eines Ökolabels hat und die Arbeit jetzt fortsetzt. Die Einführung und die internationale Anerkennung eines Ökolabels ist aber frühestens nach dem Jahr 2010 zu erwarten. Auch ohne die gesetzliche Bestimmung gilt es dannzumal, die international geltenden Normen einzuhalten, als eine unabdingbare Bedingung für Ökoprodukte, wie Biotreibstoffe es sind.
In diesem Sinne beantragt die Kommission Festhalten am Beschluss unseres Rates.