Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat hatte sich in seinem Projekt, das er Ihnen unterbreitet hat, an die Motion gehalten und damit an den Auftrag, den Sie ihm erteilt haben. In diesem Auftrag ist vorgesehen, dass man Erd- und Flüssiggas nicht von den Steuern befreit, sondern dass man Steuersenkungen gewährt. Nun hat der Bundesrat eine Steuersenkung um 40 Rappen für beide Treibstoffe vorgesehen, und das auch im Wissen, dass beide lufthygienische Vorteile haben, aber dass in der stöchiometrischen Beurteilung von Erd- und Flüssiggas gewisse Unterschiede bestehen.
Nun ist die Frage, ob die Unterschiede so bedeutend sind und so fass- und messbar, dass man sie gleich kategorisieren kann. Denn wenn Sie die Steuern statt um 40 Rappen um 20 Rappen senken, dann ist das eine Kategorisierung, dann bewerten Sie diese Unterschiede. Es scheint uns, dass diese Bewertung willkürlich ist und sich nicht rechtfertigt und dass es einfacher ist, bei einer Steuersenkung zu bleiben und Erd- und Flüssiggas damit - trotz gewisser minimaler Unterschiede - eben gleich zu behandeln. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass Flüssiggasfahrzeuge bis jetzt in der Schweiz noch kaum angeboten werden und dass wir mit dieser Gesetzesrevision ja in erster Linie Anreize schaffen wollen, um überhaupt die Bewegung zum Ersatz von fossilen Treibstoffen in Gang zu bringen.
Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat, der Kommissionsmehrheit zu folgen.