Lexipedia

Kaufmann Hans · Nationalrat · 2007-03-07

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-07

Wortprotokoll

Obwohl die SVP-Fraktion der Schaffung einer Mammutbehörde und einer Überregulierung kritisch gegenübersteht, teilen wir dennoch die Auffassung, dass der Zeitpunkt gekommen ist, die sieben Gesetze, welche bisher der Überwachung des Finanzmarktes dienten, zu überprüfen und allenfalls zu revidieren. Wir stimmen sogar zu, dass man ein neues Dach- bzw. Organisationsgesetz schafft, welches das Ganze etwas zusammenfasst. Auch wir wollen die Qualität der Aufsicht und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz stärken. Was uns nun aber vorliegt, entspricht leider nicht unseren hohen Anforderungen. Wir sind der Meinung, der Gesetzentwurf habe zu viele Mängel; deshalb beantragt Ihnen die Minderheit, diese Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen.

Welches sind diese Mängel? Sie wurden vom Kommissionssprecher aus Zeitgründen nur gerafft dargestellt; darum möchte ich Ihnen diese Mängel etwas detaillierter darstellen. Es geht zuerst wirklich um die Frage, wer überhaupt zum Finanzmarkt gehört und wer den neuen Regeln unterstellt werden soll. Die Kommission hat sich geweigert, diese Frage im Detail zu beraten. Man hat einfach summarisch beschlossen, man beschränke sich auf das, was bis jetzt irgendwie im Gesetz erfasst sei, und lege die drei Überwachungsstellen einfach zusammen. Aber wenn wir die Reputation des Finanzplatzes Schweiz stärken wollen, müssen wir doch sehen: Im Ausland sind heute wesentlich mehr Institutionen und Stellen, die den Finanzmarkt repräsentieren, der Finanzmarktaufsicht unterstellt. Ich habe exemplarisch die Suva und Postfinance erwähnt, nur um darzustellen, dass mit der neuen Regulierung auch Wettbewerbsverzerrungen geschaffen werden. Aber es gibt selbstverständlich auch Pensionskassen, Anlagestiftungen, Devisenhändler, private Vermögensverwalter usw. Ich könnte hier noch eine lange Liste aufzählen.

Ein weiterer Punkt: Die ganze Darstellung, wie die Finanzmarktaufsicht organisiert werden soll, ist für mich etwas chaotisch. Wir müssen doch die Aufsicht klar trennen nach prudentieller Aufsicht, polizeilicher Aufsicht und Marktaufsicht. Unter prudentieller Aufsicht verstehe ich, dass die Aufsicht überprüft, ob die Banken oder Versicherungen finanziell solvent, also zahlungsfähig, sind. Bei der polizeilichen Aufsicht geht es um Geldwäscherei und ähnliche Anliegen, und bei der Marktaufsicht geht es um die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte. Diese Aufteilung ist wichtig, damit man dann auch die Kosten verursachergerecht zuweisen kann, und das kann man mit dem vorliegenden Entwurf nicht tun.

Mich stört, dass man die Geldwäscherei-Kontrollstelle auf ein Niveau anhebt, das von der Bedeutung her nicht zu rechtfertigen ist. Wenn man das schon macht, dann müsste man die Geldwäscherei-Überwachung, die die Banken und Versicherungen betrifft, auch ausgliedern und dort unterstellen. Das Ganze ist also unbefriedigend.

Zur Vermischung von Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsaufgaben: Gerade Sie, die immer auf eine gute Corporate Governance drängen, darauf, dass man Aufsicht und Geschäftsleitung trennt, geben hier dem Verwaltungsrat praktisch Carte blanche. Man kann sich die Aufgaben auswählen und dort, wo man sie selber erfüllen will, exekutiv tätig werden.

Zur internationalen Konglomeratsaufsicht: Das ist ein Thema, das wir fahrlässig behandelt haben. Es besteht z. B. die Situation, dass die grösste Versicherung der Schweiz von Frankreich her überwacht wird usw. Mich frustriert auch ganz besonders, dass unsere Budgethoheit abgeschafft wird. Damit riskieren wir ein finanzielles Eigenleben der Finma, damit beginnt dann vielleicht der Kongresstourismus. Wir bezahlen die Ausbildung; man "schaufelt" Arbeit ab, die man nicht selber machen will. Die Revisionsstellen müssen ja von den Überwachten bezahlt werden. Schliesslich schleicht sich der Staat aus der Verantwortung. Man will überall nicht mehr haftbar sein, alle Intermediäre müssen aber mit drakonischen Strafen rechnen.

Für mich ist die ganze Vorlage unausgereift; deshalb empfehle ich Ihnen, diese an den Bundesrat zurückzuweisen. Der Finanzmarkt Schweiz hat ein besseres Gesetz verdient.