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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2007-03-07

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Das Finanzmarktaufsichtsgesetz, die integrierte Finanzaufsicht, ist ja ein Produkt der Logik der Allfinanz, die inzwischen ökonomisch bereits wieder überholt ist; die Zusammenlegung all dieser Aufsichtsbehörden im Finanzmarktbereich, für private Versicherungen bis hin zu Banken und Börsen. Man mag das so machen, dagegen kann nichts eingewendet werden, obschon man sich rückblickend dann nachher unter Effizienzgesichtspunkten auch fragen kann, ob diese "Modernisierung" letztlich nicht vor allem einem Modetrend gefolgt ist. Aber grundsätzlich ist aus gewerkschaftlicher Sicht - ich spreche hier namentlich unter diesem Gesichtspunkt - gegen diese Vorlage nichts Prinzipielles einzuwenden.

Etwas einzuwenden wäre gegen diese Vorlage, und deshalb ergreife ich hier noch kurz das Wort, wenn die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge wie auch die Suva dieser Gesetzgebung unterstellt würden, wie es der Antrag der Minderheit Kaufmann will. Die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge wie auch die Unfallversicherung, wie sie über die Suva erfolgt, die Sozialversicherungen folgen einer anderen Logik als diese Finanzmarktakteure. Es hätte gewaltige Auswirkungen - gewaltige negative Auswirkungen - auf die soziale Sicherheit, wenn die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge der Finanzmarktaufsicht unterstellt würden. Es würden im Rahmen der prudentiellen Aufsicht ganz andere Parameter Gültigkeit beanspruchen als jetzt, da die sozialversicherungsrechtliche Logik für diese Einrichtungen gilt. Die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sorgen nach eigenen Gesichtspunkten für die soziale Sicherheit. Völlig klar und unbestritten ist, dass die Aufsicht über die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge verbessert werden muss, zum Teil auch strikter ausgestaltet werden muss. Das muss aber bei der beruflichen Vorsorge im Rahmen der Revision der Aufsichtsbestimmungen erfolgen, nach sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten, nicht über die Finanzmarktaufsicht.

Die Versicherten in diesem Land haben ihre Erfahrungen mit der Finanzmarktaufsicht in der Logik des Privatversicherungsrechtes über das Versicherungsvertragsgesetz, über das Bundesamt für Privatversicherungen. Dort gelten für die Betroffenen viel schlechtere Leistungsparameter; das ist die Folge der Anwendung der Privatversicherungsnormen, kommerzieller Normen. Dort spielt die Gewinnorientierung dieser Einrichtungen eine zentrale Rolle, der Interessenausgleich der Aktionäre und der Destinatäre in der beruflichen Vorsorge. In der beruflichen Vorsorge muss es aber darum gehen, dass die sozialversicherungsrechtlichen Parameter gewahrt werden. Das spricht ganz entscheidend, wie alle Untersuchungen ergeben haben, wie Expertenkommissionen zur Verbesserung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge sagen, für eine Verbesserung der Aufsichtsinstrumente in der beruflichen Vorsorge und gegen die Finanzmarktlogik, die bei einer Unterstellung unter das Finmag Platz greifen würde.

Es ist deshalb richtig, dass die Kommission es abgelehnt hat, die berufliche Vorsorge der Finmag zu unterstellen. Diese Unterstellung hätte - das kann man heute sagen - dieser Vorlage das Genick gebrochen. Das ist unterblieben, weil die Weisheit der Mehrheit dies verhindert hat.

Ich muss Sie in diesem Sinne ersuchen, den Antrag der Minderheit Kaufmann abzulehnen.