Schwander Pirmin · Nationalrat · 2007-03-07
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-07
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Artikeln 20 und 31, weil diese beiden Artikel zusammenhängen. Es geht ja letztlich in beiden um die Grenzwerte. Artikel 20 wird gegenüber dem bisherigen Recht in dreifacher Hinsicht verschärft. Erstens wird die Meldepflicht auf die Erwerbs- und Veräusserungsrechte ausgedehnt. Der Antrag Schneider geht noch einen Schritt weiter. Er spezifiziert die Erwerbs- und Veräusserungsrechte und möchte diesbezüglich nicht einmal einen Rechtsanspruch voraussetzen. Zweitens sollen die Grenzwerte für die Meldepflicht verfeinert bzw. herabgesetzt werden. Drittens kann der Richter gemäss dem neuen Absatz 4bis die Ausübung des Stimmrechtes durch eine einstweilige Verfügung suspendieren.
Mein Antrag bezweckt, eine dieser Verschärfungen aufzuheben bzw. die bisherigen Grenzwerte zu belassen. Ich kann die Ausweitung der Meldepflicht auf die Erwerbs- und Veräusserungsrechte durchaus nachvollziehen; für eine Herabsetzung der Grenzwerte für die Meldepflicht sehe ich allerdings keine Gründe. Der Erwerb von Aktien bis zu 5 Prozent kann aufgrund des Anlage- und Risikoprofils in vielen Fällen durchaus im Interesse von betrieblichen Pensionskassen oder mittleren Unternehmen mit Anlagebedürfnis sein. Solche Unternehmungen kaufen, das zeigt die Realität, in den meisten Fällen nur bis zu den Grenzwerten der Meldepflicht. Sie wollen ihre Beteiligungen nicht preisgeben. Warum? Pensionskassen und mittlere Unternehmen mit einem langfristigen Anlageziel wollen am Markt doch keine falschen Signale für Übernahmen setzen. Es geht bei solchen Entscheidungen, das erlebe ich in der Praxis tagtäglich, darum, langfristig etwas anzulegen. Dieses Gesetz legt das Schwergewicht auf Übernahmen. Ich habe Redner gehört, die vorwiegend von Übernahmen gesprochen haben, aber wir haben viele Unternehmungen, eben auch gesunde betriebliche Pensionskassen, die ein Anlagebedürfnis haben; das Gesetz, so, wie es vorliegt, trägt diesem Anlagebedürfnis zu wenig Rechnung. Der Markt wird dadurch einmal mehr eingeschränkt und dient nur den grossen, vielfach auch ausländischen Investoren. Ich bin der Meinung, dass wir das verhindern müssen.
Ich bitte Sie daher, meinem Antrag zu folgen und die bisherigen Grenzwerte zu belassen. Mit der Herabsetzung der Grenzwerte können Übernahmen durch in- und ausländische Investoren ohnehin nicht verhindert werden. Übernahmen sind bekanntlich insbesondere dann interessant, wenn das Ertragspotenzial noch gesteigert werden kann. Das hat mit Bestimmtheit keinen Zusammenhang mit den Grenzwerten. Machen wir die Kontrolle der Meldepflicht nicht auch noch zur meldepflichtigen Kontrolle, belassen wir die bisherigen Grenzwerte! Ich danke für Ihre Unterstützung.